Dr. Goldberg & Partner Zahnärzte - Praxis an den Rheinwiesen
AktivAG Frankfurt am Main · PR 2653Die Dr. Goldberg & Partner Zahnärzte - Praxis an den Rheinwiesen ist unter PR 2653 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Anastasia Dr. Mantsiou, Jan Dr. Goldberg und Ralf Goldberg; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 21. Januar 2019.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 21.01.2019.
- Firma eingetragenDr. Goldberg & Partner ZahnärztePraxis an den RheinwiesenPR 2653
- Vertreter eingetragenRalf GoldbergPR 2653
- Vertretungsregelung eingetragenJeder Partner vertritt einzeln.PR 2653
- Sitz eingetragenMainzKastelPR 2653
- Vertreter eingetragenAnastasia Dr. MantsiouPR 2653
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- PR 2653
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 21.01.20191 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Gemeinschaftliche Ausübung des Zahnarztberufes. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Zahnarztes nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen. Die Partnerschaftsgesellschaft darf…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
1 Partnerin, zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 21.01.2019.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaftsgesellschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinschaftliche Ausübung des Zahnarztberufes. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Zahnarztes nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen. Die Partnerschaftsgesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist.
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