Dr. Christoph Pilz Gesellschaft für arbeitsmedizinische Vorsorge mbH

GelöschtAG Bamberg · HRB 3197

Die Dr. Christoph Pilz Gesellschaft für arbeitsmedizinische Vorsorge mbH mit Sitz in Neunkirchen am Brand und Geschäftsanschrift Bauerngasse 8, 90443 Nürnberg ist unter HRB 3197 im Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 50.000,00 DEM, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 9. Oktober 1996. Zur Vertretung berechtigt ist Thilo Bareiter; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.

Letzte Registeränderungen

Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.

  • Liquidation eingetragen
    Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
    HRB 3197
  • Eintragung im Handelsregister
    Inhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthalten
    HRB 3197
  • Stammkapital eingetragen
    HRB 3197
  • Unternehmensgegenstand eingetragen
    HRB 3197
  • Firma eingetragen
    HRB 3197

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg.

Registergericht
Amtsgericht Bamberg
Registernummer
HRB 3197
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
50.000,00 DEM
Geschäftsanschrift
Bauerngasse 8, 90443 NürnbergStand 28.01.2025
Gründung
09.10.1996
Tag der letzten Eintragung
28.01.20253 Eintragungen bisher
Gegenstand
Die Erbringung von Vorsorgeleistungen, wie sie im Einzelnen in § 3 Arbeitssicherheitsgesetz aufgeführt sind. Die Gesellschaft übernimmt somit die Aufgabe, Arbeitgeber beim…
Branchenklassifikation
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Vertretung

Ein Liquidator, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.

Liquidator · Nürnberg · Jahrgang 1959
seit 14.12.2023

Dokumente

Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register seit 01.01.2007, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · nicht bei registercheck hinterlegt
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
Eingereicht 14.12.2023 · PDF
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar
Jahresabschluss 2020
Veröffentlicht am 06.08.2021 · PDF

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

Die Erbringung von Vorsorgeleistungen, wie sie im Einzelnen in § 3 Arbeitssicherheitsgesetz aufgeführt sind. Die Gesellschaft übernimmt somit die Aufgabe, Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Die Gesellschaft hat daher insbesondere 1) den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei a) der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen, b) der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, c) der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln, d) Arbeitsphysiologischen, Arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung, e) der Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb, f) Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozeß. 2) In Rahmen der Unterstützung der Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung, die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten, sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten. 3) Die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit a) die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken , b) auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten, c) Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen. 4) Darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Einsatzplanung und Schulung der Helfer in Erster Hilfe und des medizinischen Hilfspersonals mitzuwirken . Die Gesellschaft ist verpflichtet, die zu beachtenden Einschränkungen des § 1UWG in Verbindung mit § 21 der Berufsordnung für die Arzte Bayerns einzuhalten.