Dr. Bechtold & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH
AktivAG Mannheim · HRB 109295Die Dr. Bechtold & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Neue und Geschäftsanschrift Grünhutstraße 6, 76187 Karlsruhe ist unter HRB 109295 im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €. Die Geschäftsführung liegt bei Joachim Bechtold, Heike Übelhör, Carsten Christian Obreiter und 1 weitere; ein Prokurist ist eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 06.08.2025.
- Vertreter geändertHeike ÜbelhörEckertHRB 109295
- Vertreter eingetragenCarsten Christian ObreiterHRB 109295
- Prokura eingetragenCarsten ObreiterHRB 109295
- Sitz eingetragenNeueHRB 109295
- Adresse eingetragenGrünhutstraße 6, 76187 KarlsruheHRB 109295
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim.
- Registergericht
- Amtsgericht Mannheim
- Registernummer
- HRB 109295
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Grünhutstraße 6, 76187 KarlsruheStand 06.08.2025
- Tag der letzten Eintragung
- 06.08.2025
- Gegenstand
- Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten (§§ 33, 57 Abs. 3 StBerG)…
Vertretung
Vier Geschäftsführer, ein Prokurist. Stand der letzten Eintragung: 06.08.2025.
Prokura
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten (§§ 33, 57 Abs. 3 StBerG). Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Stuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (§§ 72 Abs. 1, 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG), wie beispielsweise Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen dess berufsrechtlich zulässigen gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, den Geschäftsbetrieb auf verwnadte Zweige aller Art auszudehen, überhaupt alle Maßnahmen zu treffen und alle Geschäfte zu tätigen, welche der Erreichun und Förderung des Geschäftszwekces mittelbar oder unmittelbar dienen können.