Die Dohse und Partner Architekten mbB mit Sitz in Hamburg ist unter PR 1258 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Wiebke Hübenbecker und Niklas Reinink; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 6. Mai 2024.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 06.05.2024.
- Firma eingetragenPR 1258
- Vertreter eingetragenNiklas ReininkPR 1258
- Sitz eingetragenPR 1258
- Rechtsform eingetragenPR 1258
- Vertreter eingetragenWiebke HübenbeckerPR 1258
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Hamburg
- Registernummer
- PR 1258
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 06.05.20242 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gemeinschaftliche Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur einschließlich der Projektplanung und -ausführung auf der Basis der Leistungsbilder der…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 06.05.2024.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinschaftliche Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur einschließlich der Projektplanung und -ausführung auf der Basis der Leistungsbilder der HOAI sowie Leistungen der Projektsteuerung/Projektmanagement im Bauwesen auf der Basis der Leistungsbilder der AHO. Die Übernahme von gewerblichen Leistungen sowie Beteiligungen an baugewerblichen Unternehmen (bauausführende Gewerbe, Bauträgerschaften u.a.) ist ausgeschlossen.
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