Die Döbelner Reifenservice GmbH mit Sitz in Änderung der und Geschäftsanschrift Schweta Nr. 3, 04720 Döbeln ist unter HRB 111660 im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig eingetragen. Das Stammkapital beträgt 51.000,00 DEM. Die Geschäftsführung liegt bei Erik Pietzschmann; zwei Prokuristen sind eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 02.02.2026.
- Prokura geändertLydia PietzschmannHRB 111660
- Prokura eingetragenLydia PietzschmannHRB 111660
- Vertreter eingetragenErik PietzschmannHRB 111660
- Vertreter gelöschtSwen HoffmannHRB 111660
- Vertreter gelöschtChristine HoffmannHRB 111660
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig.
- Registergericht
- Amtsgericht Leipzig
- Registernummer
- HRB 111660
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 51.000,00 DEM
- Geschäftsanschrift
- Schweta Nr. 3, 04720 DöbelnStand 02.02.2026
- Tag der letzten Eintragung
- 02.02.2026
- Gegenstand
- Vertrieb von Fahrzeugreifen, Reparatur von Reifen und der Reifenservice. Sofern in Erfüllung des Unternehmensgegenstandes handwerkliche Arbeiten im Sinne der Handwerksordnung…
Vertretung
Ein Geschäftsführer, zwei Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 02.02.2026.
Prokura
Kontrollstruktur
Die Gesellschafterliste liegt vor, ist aber noch nicht ausgewertet.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
3Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Vertrieb von Fahrzeugreifen, Reparatur von Reifen und der Reifenservice. Sofern in Erfüllung des Unternehmensgegenstandes handwerkliche Arbeiten im Sinne der Handwerksordnung erforderlich sein sollten, werden diese durch Subunternehmer erbracht. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn durch das Unternehmen im jeweiligen Gewerk die handwerklichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt wurden und die Eintragung in die Handwerksrolle dafür vorliegt.