Die dkr kuhne dr. raith rechtsanwälte PartGmbB ist unter PR 123 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Landshut eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Marc-Andre´ Kuhne und Hermann Raith; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 9. Februar 2023.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 09.02.2023.
- Vertreter eingetragenMarc-Andre´ KuhnePR 123
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 123
- Rechtsform eingetragenPR 123
- Firma eingetragenPR 123
- Vertreter eingetragenHermann RaithPR 123
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Landshut.
- Registergericht
- Amtsgericht Landshut
- Registernummer
- PR 123
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 09.02.20232 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die für Rechtsanwälte gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten; Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Rechtsanwalts nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 09.02.2023.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die für Rechtsanwälte gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten; Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Rechtsanwalts nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
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