DiGuLa Die Gute Laune gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
AktivAG Hanau · HRB 96980Die DiGuLa Die Gute Laune gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Langenselbold und Geschäftsanschrift Robert-Koch-Straße 31, 63505 Langenselbold ist unter HRB 96980 im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau eingetragen. Das Stammkapital beträgt 500,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 22. Januar 2019. Die Geschäftsführung liegt bei Kay Skujat; zwei Prokuristen sind eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 4. November 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 04.11.2025.
- Unternehmensgegenstand eingetragenGegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Leistungsbereich: Pädagogische Fachberatung 1. Die Kooperation zwischen externen Kooperationspartnern und der Gesellschaft soll durch die pädagogische Fachberatung ein zentraler Schlüssel für die Qualitätsentwicklung in den Kindertageseinrichtungen ermöglichen. Diese stellt eine Schnittstellenfunktion im Gesamtsystem der Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder dar. Die pädagogische Fachberatung ist das Bindeglied zwischen den Kindertageseinrichtungen und dem Magistrat/ Träger. Sie dient als effektives Steuerungsund Unterstützungsinstrument für die Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und Evaluation in der Kinderbetreuung. 2. Die Sicherung der Qualitätsstandards und Begleitung bei der Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen werden seitens der Gesellschaft in den Einrichtungen vor Ort im Zusammenspiel mit der Amtsleitung, den KiTaLeitungen und den Teams besprochen und evaluiert. 3 .Durch die Kooperation mit externen Trägern soll die Weiterentwicklung und Erstellung der pädagogischen Konzeptionen und ihrer Schwerpunkte beratend und kontinuierlich unterstützt werden. 4. Diese Kooperation beinhaltet u. a. die Übernahme folgender Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten durch die Gesellschaft:Ansprechstelle für die Kindertageseinrichtungen bei pädagogischen AngelegenheitenFachliche Beratung zum Hessischen Bildungsund Erziehungsplan für Kinder von 0-10 Jahren. Zudem wird die Koordinierung und Steuerung trägerorientierter Aufgaben gemäß BEP durch eine qualifizierte BEPund SchwerpunktKiTaFachberatung gewährleistet.Implementierung und Begleitung von QMProzessen auf der Grundlage trägereigener QMStrukturenDurchführung und Organisation von Fortund Weiterbildungen, bspw. auch einrichtungsübergreifende Fachtage, Vorträge, Workshops und FortbildungenWahrnehmung von Außendiensttätigkeiten, ggf. auch in Abendstunden bspw. Teambesuche am Abend in Einrichtungen, Elternabende usw.ein regelmäßiger Austausch über pädagogische Fragen und Handlungsweisen sowie auch die Moderation und Vorund Nachbereitung von Leitungstreffen, BEPTreffen, städtischen Arbeitskreisen und themenzentrierten Dienstbesprechungen in den EinrichtungenZudem werden folgende Beratungsformen, darunter z.B. Kollegialer Austausch mit der Leitung, Beratung mit dem (Leitungs-)Team, Austausch über EMails, Telefonische Beratung, Einrichtungsbesuche, Konzeptionstage, Hospitationen seitens der pädagogischen Fachberatung angeboten.eine regelmäßige und selbstständige Berichterstattung an die Amtsleitung/ Geschäftsführung der KinderbetreuungseinrichtungenAnsprechpartner zum Thema „Sozialpädagogische Kindertageseinrichtungen“ gegenüber dem Vertragspartner bei politisch zu diskutierenden Angelegenheiten 5. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Kooperationspartner, dieser kommt für alle entstehenden Kosten, die sich durch die übernommenen Aufgaben dieser Kooperationsvereinbarung ergeben, auf. 6. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere unmittelbar und mittelbar mit anderen Kooperationspartnern zusammenzuarbeiten, die ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. Leistungsbereich: Ferienprogramm für externe Träger/ Unternehmen 1. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Bildung und Persönlichkeitsentfaltung von Kindern in der Ferienbetreuung. 2.Die Gesellschaft strebt die Verbindung und Zusammenführung aller Personen an, die am Wohle der betreuten Kinder der Auftraggeber interessiert sind. Hierzu gehört das Betreuungspersonal, die Auftraggeber und Eltern. 3. Beschaffung von externen pädagogischenund sonstigen Betreuungspersonen, Bereitstellung von zusätzlichen Angeboten zur Förderung und Unterstützung von Kindern (zum Beispiel kreative Angebote, Ausflüge, Experimente usw.) zu ermöglichen. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere sich unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen zu beteiligen, die ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. Leistungsbereich: Leistungsund Qualitätsvereinbarung gem. § 77 SGB VIII / § 123 SGB IX über die Erbringung von Leistungen zur schulischen Teilhabe (Teilhabeassistenz an Schulen) Die Kooperation zwischen dem Schulträger, dem Jugendamt sowie dem Amt für soziale Teilhabe und Rehabilitation und der Gesellschaft erfüllt den Zweck zur Erbringung von Leistungen zur schulischen Teilhabe (Teilhabeassistenz an Schulen). 1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß §§ 90, 99 und 112 SGB IX sowie § 35a SGB VIII durch den Einsatz von Teilhabeassistenten (im Folgenden „THA“ genannt). 1.1. Die Leistung wird für Kinder oder Jugendliche erbracht, die durch eine seelische Behinderung im Sinne des § 35a SGB VIII in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind oder von einer solchen seelischen Behinderung bedroht sind und deren Beeinträchtigung sich auf die Teilhabe an Bildung auswirkt. Die Leistungen der Schule reichen im individuellen Fall nicht aus, um der Teilhabebeeinträchtigung entgegenzuwirken. 1.2. Zielgruppe der Vereinbarung sind weiterhin Schülerinnen und Schüler, die nach § 99 SGB IX leistungsberechtigt sind und die aufgrund ihrer behinderungsbedingten Einschränkungen für den Schulbesuch auf individuelle Hilfe angewiesen sind. Es handelt sich dabei um Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen, körperlichen, sinnesoder Mehrfachbehinderung, die wesentlich an der gleichberechtigten Teilhabe eingeschränkt sind, oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die Leistung ist längstens bis zum Ende der Sekundarstufe II zu erbringen. 2. Ziel der Leistungen ist es, junge Menschen mit Behinderung beim Schulbesuch, der Teilhabe am Unterricht, der Integration in den Klassenverband sowie der Teilhabe am Schulleben zu unterstützen, deren Selbstständigkeit zu fördern und sie zum weitgehend eigenständigen Schulbesuch zu befähigen. 3. Die Feststellung des Hilfebedarfes erfolgt als Voraussetzung einer Hilfegewährung im Rahmen der Gesamtplanung durch den Schulträger. 4. Die auf der Grundlage dieser Vereinbarung erbrachten Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Art und Umfang der Leistung richten sich nach der Bewilligung durch den Schulträger. 5. Der Geltungsbereich umfasst die Hilfe zur Schulbildung soweit diese in die Zuständigkeit des Schulträgers fällt. 6. Zur Erfüllung des Leistungsanspruchs übernimmt der Schulträger nach Maßgabe der Bestimmungen des SGB IX sowie SGB VIII die angemessenen Kosten. Der Leistungserbringer führt die Hilfemaßnahmen durch. 7. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Jugendamt und das Amt für soziale Teilhabe und Rehabilitation, diese kommen für alle entstehenden Kosten, die sich durch die übernommenen Aufgaben dieser Kooperationsvereinbarung ergeben, auf.HRB 96980
- Rechtsform eingetragenDie Gesellschafterversammlung vom hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand) beschlossen.HRB 96980
- Prokura eingetragenSusanne SkujatHRB 96980
- Unternehmensgegenstand eingetragenLeistungsbereich: Pädagogische Fachberatung 1. Die Kooperation zwischen externen Kooperationspartnern und der Gesellschaft soll durch die pädagogische Fachberatung ein zentraler Schlüssel für die Qualitätsentwicklung in den Kindertageseinrichtungen ermöglichen. Diese stellt eine Schnittstellenfunktion im Gesamtsystem der Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder dar. Die pädagogische Fachberatung ist das Bindeglied zwischen den Kindertageseinrichtungen und dem Magistrat/ Träger. Sie dient als effektives Steuerungsund Unterstützungsinstrument für die Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und Evaluation in der Kinderbetreuung. 2. Die Sicherung der Qualitätsstandards und Begleitung bei der Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen werden seitens der Gesellschaft in den Einrichtungen vor Ort im Zusammenspiel mit der Amtsleitung, den KiTaLeitungen und den Teams besprochen und evaluiert. 3 .Durch die Kooperation mit externen Trägern soll die Weiterentwicklung und Erstellung der pädagogischen Konzeptionen und ihrer Schwerpunkte beratend und kontinuierlich unterstützt werden. 4. Diese Kooperation beinhaltet u. a. die Übernahme folgender Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten durch die Gesellschaft:Ansprechstelle für die Kindertageseinrichtungen bei pädagogischen AngelegenheitenFachliche Beratung zum Hessischen Bildungsund Erziehungsplan für Kinder von 0-10 Jahren. Zudem wird die Koordinierung und Steuerung trägerorientierter Aufgaben gemäß BEP durch eine qualifizierte BEPund SchwerpunktKiTaFachberatung gewährleistet.Implementierung und Begleitung von QMProzessen auf der Grundlage trägereigener QMStrukturenDurchführung und Organisation von Fortund Weiterbildungen, bspw. auch einrichtungsübergreifende Fachtage, Vorträge, Workshops und FortbildungenWahrnehmung von Außendiensttätigkeiten, ggf. auch in Abendstunden bspw. Teambesuche am Abend in Einrichtungen, Elternabende usw.ein regelmäßiger Austausch über pädagogische Fragen und Handlungsweisen sowie auch die Moderation und Vorund Nachbereitung von Leitungstreffen, BEPTreffen, städtischen Arbeitskreisen und themenzentrierten Dienstbesprechungen in den EinrichtungenZudem werden folgende Beratungsformen, darunter z.B. Kollegialer Austausch mit der Leitung, Beratung mit dem (Leitungs-)Team, Austausch über EMails, Telefonische Beratung, Einrichtungsbesuche, Konzeptionstage, Hospitationen seitens der pädagogischen Fachberatung angeboten.eine regelmäßige und selbstständige Berichterstattung an die Amtsleitung/ Geschäftsführung der KinderbetreuungseinrichtungenAnsprechpartner zum Thema „Sozialpädagogische Kindertageseinrichtungen“ gegenüber dem Vertragspartner bei politisch zu diskutierenden Angelegenheiten 5. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Kooperationspartner, dieser kommt für alle entstehenden Kosten, die sich durch die übernommenen Aufgaben dieser Kooperationsvereinbarung ergeben, auf. 6. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere unmittelbar und mittelbar mit anderen Kooperationspartnern zusammenzuarbeiten, die ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. Leistungsbereich: Ferienprogramm für externe Träger/ Unternehmen 1. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Bildung und Persönlichkeitsentfoltung von Kindern in der Ferienbetreuung. 2.Die Gesellschaft strebt die Verbindung und Zusammenführung aller Personen an, die am Wohle der betreuten Kinder der Auftraggeber interessiert sind. Hierzu gehört das Betreuungspersonal, die Auftraggeber und Eltern. 3. Beschaffung von externen pädagogischenund sonstigen Betreuungspersonen, Bereitstellung von zusätzlichen Angeboten zur Förderung und Unterstützung von Kindern (zum Beispiel kreative Angebote, Ausflüge, Experimente usw.) zu ermöglichen. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere sich unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen zu beteiligen, die ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. Leistungsbereich: Leistungsund Qualitätsvereinbarung gem. § 77 SGB VIII / § 123 SGB IX über die Erbringung von Leistungen zur schulischen Teilhabe (Teilhabeassistenz an Schulen) Die Kooperation zwischen dem Schulträger, dem Jugendamt sowie dem Amt für soziale Teilhabe und Rehabilitation und der Gesellschaft erfüllt den Zweck zur Erbringung von Leistungen zur schulischen Teilhabe (Teilhabeassistenz an Schulen). 1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß §§ 90, 99 und 112 SGB IX sowie § 35a SGB VIII durch den Einsatz von Teilhabeassistenten (im Folgenden „THA“ genannt). 1.1. Die Leistung wird für Kinder oder Jugendliche erbracht, die durch eine seelische Behinderung im Sinne des § 35a SGB VIII in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind oder von einer solchen seelischen Behinderung bedroht sind und deren Beeinträchtigung sich auf die Teilhabe an Bildung auswirkt. Die Leistungen der Schule reichen im individuellen Fall nicht aus, um der Teilhabebeeinträchtigung entgegenzuwirken. 1.2. Zielgruppe der Vereinbarung sind weiterhin Schülerinnen und Schüler, die nach § 99 SGB IX leistungsberechtigt sind und die aufgrund ihrer behinderungsbedingten Einschränkungen für den Schulbesuch auf individuelle Hilfe angewiesen sind. Es handelt sich dabei um Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen, körperlichen, sinnesoder Mehrfachbehinderung, die wesentlich an der gleichberechtigten Teilhabe eingeschränkt sind, oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die Leistung ist längstens bis zum Ende der Sekundarstufe II zu erbringen. 2. Ziel der Leistungen ist es, junge Menschen mit Behinderung beim Schulbesuch, der Teilhabe am Unterricht, der Integration in den Klassenverband sowie der Teilhabe am Schulleben zu unterstützen, deren Selbstständigkeit zu fördern und sie zum weitgehend eigenständigen Schulbesuch zu befähigen. 3. Die Feststellung des Hilfebedarfes erfolgt als Voraussetzung einer Hilfegewährung im Rahmen der Gesamtplanung durch den Schulträger. 4. Die auf der Grundlage dieser Vereinbarung erbrachten Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Art und Umfang der Leistung richten sich nach der Bewilligung durch den Schulträger. 5. Der Geltungsbereich umfasst die Hilfe zur Schulbildung soweit diese in die Zuständigkeit des Schulträgers fällt. 6. Zur Erfüllung des Leistungsanspruchs übernimmt der Schulträger nach Maßgabe der Bestimmungen des SGB IX sowie SGB VIII die angemessenen Kosten. Der Leistungserbringer führt die Hilfemaßnahmen durch. 7. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Jugendamt und das Amt für soziale Teilhabe und Rehabilitation, diese kommen für alle entstehenden Kosten, die sich durch die übernommenen Aufgaben dieser Kooperationsvereinbarung ergeben, auf.HRB 96980
- Prokura geändertSusanne SkujatHRB 96980
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hanau.
- Registergericht
- Amtsgericht Hanau
- Registernummer
- HRB 96980
- Rechtsform
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Stammkapital
- 500,00 €
- Geschäftsanschrift
- Robert-Koch-Straße 31, 63505 LangenselboldStand 04.11.2025
- Gründung
- 22.01.2019
- Tag der letzten Eintragung
- 04.11.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die Förderung der Erziehung, Bildung und Persönlichkeitsentfaltung von Kindern in der Pädagogischen Schulbetreuung. Die Gesellschaft strebt die Verbindung und Zusammenführung…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, zwei Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 04.11.2025.
Prokura
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Förderung der Erziehung, Bildung und Persönlichkeitsentfaltung von Kindern in der Pädagogischen Schulbetreuung. Die Gesellschaft strebt die Verbindung und Zusammenführung aller Personen an, die am Wohle der betreuten Kinder der Schule interessiert sind. Hierzu gehören Erzieher/-innen, das Lehrerkollegium, Eltern, Großeltern/Verwandte, der Elternbeirat sowie der Schulträger.
Ähnliche Unternehmen
Unternehmen mit ähnlichem Unternehmensgegenstand.