Die Digitale ErinnerungsWerkstatt gGmbH mit Geschäftsanschrift Birnheck 1 A, 65779 Kelkheim (Taunus) ist unter HRB 126613 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 23. November 2021. Zur Vertretung berechtigt ist Karen Jungblut; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 27. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 27.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 126613
- Stammkapital eingetragenHRB 126613
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 126613
- Vertreter eingetragenKaren JungblutHRB 126613
- Firma eingetragenHRB 126613
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- HRB 126613
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Birnheck 1 A, 65779 Kelkheim (Taunus)Stand 27.01.2025
- Gründung
- 23.11.2021
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.20254 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gemeinnnützige Zwecke der Körperschaft sind a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung, b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinnnützige Zwecke der Körperschaft sind a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung, b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Aufzeichnung und Dokumentation der Erinnerungen von Überlebenden und Zeitzeugen des Holocaust sowie weiterer Genozide und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sowie Formate die sich mit Antisemitismus- und Rassismuserfahrungen außerhalb von Holocaust und Genozid auseinandersetzen, b) die Entwicklung von schulischen und außerschulischen digitalen Lernangeboten mit Zeitzeugnissen, c) die Entwicklung und Verwendung von innovativen Erinnerungsformaten für einen multiperspektivischen, gesellschaftlichen Dialog, d) die Unterstützung von Bildungs-, Forschungs- und Erinnerungsinitiativen, die sich mit dem Holocaust und anderen Genoziden bzw. Massenverbrechen beschäftigen, e) die Unterstützung bei dem Aufbau von digitalen Zeitzeugen-Datenbanken von der Konzeption bis zur Verteilung und Verwendung der Zeitzeugnisse. f) die Konzeption und Projektentwicklung zur Stärkung des demokratischen Verständnisses durch eine Auseinandersetzung mit persönlichen und gesellschaftlichen Werten mit Hilfe von Zeitzeugnissen in verschiedenen Formaten, g) die Zuwendung von Mitteln an eine andere Körperschaft im In- oder Ausland oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung der in Absatz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke (§ 58 Nr. 1 AO). Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Die Zuwendung von Mitteln an eine Körperschaft des privaten Rechts, die weder beschränkt noch unbeschränkt steuerpflichtig ist, setzt voraus, dass diese die Mittel für der Art nach steuerbegünstigte Zwecke verwendet und die Rechtsform des Empfängers im Ausland einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des KStG entspricht. Die Gesellschaft hat in diesen Fällen sicherzustellen, dass die Verwendung der Mittel durch die Körperschaft im Ausland ausreichend nachgewiesen werden kann; die erhöhte Mitwirkungspflicht der Gesellschaft - Pficht zur Sachverhaltsaufklärung und Beschaffung der erforderlichen Nachweise unter Ausschöpfung der bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten - gegenüber dem Finanzamt bei Auslandssachverhalten ist zu beachten (§ 90 Abs. 2 AO).
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