Die Die SteuerPartner Neuruppin PartG mbB mit Sitz in Neuruppin ist unter PR 61 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Neuruppin eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Julian Granzow und Andreas Kopf; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 06.11.2025.
- Sitz eingetragenNeuruppinPR 61
- Firma eingetragenDie SteuerPartner Neuruppin PartG mbBPR 61
- Vertreter eingetragenJulian GranzowPR 61
- Vertreter eingetragenAndreas KopfPR 61
- Unternehmensgegenstand eingetragenDie gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten eines Steuerberaters. Die Partnerschaft schafft die dafür erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Zum Gegenstand gehören auch alle mit der gemeinschaftlichen Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechtes zugelassen sind. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater sind der Partnerschaft nicht gestattet. Die Partnerschaft hat insbesondere die im Berufsrecht für Steuerberater genannten Berufspflichten einzuhalten. Sie darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Die Partnerschaft hat an ihrem in § 2 Abs. 3 genannten Sitz ihre berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater in der beruflichen Niederlassung tätig zu sein. Die Partnerschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne des § 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind. Den Partnern ist jede gewerbliche Tätigkeit im Namen der Gesellschaft oder auf deren Rechnung untersagt.PR 61
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin.
- Registergericht
- Amtsgericht Neuruppin
- Registernummer
- PR 61
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 06.11.2025
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von…
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 06.11.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
4Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten eines Steuerberaters. Die Partnerschaft schafft die dafür erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Zum Gegenstand gehören auch alle mit der gemeinschaftlichen Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechtes zugelassen sind. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater sind der Partnerschaft nicht gestattet. Die Partnerschaft hat insbesondere die im Berufsrecht für Steuerberater genannten Berufspflichten einzuhalten. Sie darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Die Partnerschaft hat an ihrem in § 2 Abs. 3 genannten Sitz ihre berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater in der beruflichen Niederlassung tätig zu sein. Die Partnerschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne des § 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind. Den Partnern ist jede gewerbliche Tätigkeit im Namen der Gesellschaft oder auf deren Rechnung untersagt.