Die Fleckenbühler Haus Frankfurt gemeinnützige und mildtätige Gesellschaft mbH
AktivAG Frankfurt am Main · HRB 57562Die Die Fleckenbühler Haus Frankfurt gemeinnützige und mildtätige Gesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main und Geschäftsanschrift Kelsterbacher Straße 14, 60528 Frankfurt am Main ist unter HRB 57562 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Das Stammkapital beträgt 500.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 8. Juli 2003. Die Geschäftsführung liegt bei Ludwig Seidl; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwölf Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Zwölf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 57562
- Firma eingetragenHRB 57562
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 57562
- Stammkapital eingetragenHRB 57562
- Sitz eingetragenHRB 57562
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- HRB 57562
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 500.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Kelsterbacher Straße 14, 60528 Frankfurt am MainStand 29.01.2025
- Gründung
- 08.07.2003
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.202512 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Zweck des Unternehmens ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Volks- und Berufsbildung, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Zweck des Unternehmens ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Volks- und Berufsbildung, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Mildtätigkeit durch Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung von Einrichtungen und Gemeinschaften, die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsgelegenheiten in unterschiedlichen Branchen sowie durch tagesstrukturierende Angebote, in denen Süchtige arbeiten und wohnen und wo sie lernen, ein Leben ohne Suchtmitteil zu führen. Darüber hinaus werden Wohn- und Betreuungsangebote für ältere ehemals Süchtige vorgehalten, in denen ein würdevolles Leben im Alter gewährleistet ist. Die Gesellschaft kann hilfsbedürftige Personen unterstützen, die langjährig in Selbsthilfe-Gemeinschaften für Süchtige gelebt haben oder leben und dort mitgearbeitet haben oder mitarbeiten und deshalb auf Alters- und Invaliditätsvorsorge oder auf beides verzichtet haben, durch regelmäßige Zuwendungen oder durch Übernahme von Beitragszahlungen für entsprechende Versicherungen oder durch beides. Die Gesellschaft berät bei Bedarf Süchtige, Suchtgefährdete und ihre Freunde und Angehörigen. Die Gesellschaft arbeitet mit allen staatlichen und privaten Personen und Einrichtungen zusammen, die sich mit Suchtproblemen befassen. Die Gesellschaft kann über Gefahren des Suchtmittelgebrauchs und über suchtmittelfreies Leben informieren. Die Gesellschaft kann die Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen fördern, die in Selbsthilfe-Gemeinschaften leben oder die in Selbsthilfe-Gemeinschaften aufgewachsen sind oder dort lange gelebt haben. Selbsthilfe im Sinne dieses Gesellschaftsvertrages ist: Selbsthilfe durch Betroffene.
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