Die Die Bremer Stadtreinigung Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Bremen und Geschäftsanschrift An der Reeperbahn 4, 28217 Bremen ist unter HRA 28030 im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Daniela Enslein und Volker Schneider-Kühn; ein Prokurist ist eingetragen. Bisher sind sieben Eintragungen erfolgt, die letzte am 24. September 2024.
Letzte Registeränderungen
Sieben Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 24.09.2024.
- Firma eingetragenHRA 28030
- Prokura eingetragenJens MessnerHRA 28030
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 28030
- Rechtsform eingetragenHRA 28030
- Vertreter eingetragenVolker Schneider-KühnHRA 28030
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Bremen.
- Registergericht
- Amtsgericht Bremen
- Registernummer
- HRA 28030
- Geschäftsanschrift
- An der Reeperbahn 4, 28217 BremenStand 24.09.2024
- Tag der letzten Eintragung
- 24.09.20247 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- ) die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gemäß §§ 17 und 20 bis 22 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 3 des Bremischen Ausführungsgesetzes zum…
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, ein Prokurist. Stand der letzten Eintragung: 24.09.2024.
Prokura
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Beteiligungen und Töchter
2Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
) die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gemäß §§ 17 und 20 bis 22 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 3 des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen sowie der Voll- zug der damit verbundenen Aufgaben, insbesondere des Abfallortsgesetzes, einschließlich der Vollstreckung von Verwaltungsakten, 2.) die Aufgaben der Straßenreinigung, der Sinkkastenrei- nigung und des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen gemäß § 1 des Bremischen Landesstra- ßengesetzes auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen mit der Ausnahme des stadtbremischen Überseehafengebiets Bremerhaven, soweit nicht Dritten nach § 39 Absatz 2 des Bremischen Lan- desstraßengesetzes diese Aufgaben obliegen,
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