Die DHG Legal - Dr. Heindl & Garlipp Rechtsanwälte PartGmbB ist unter PR 2386 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Nico Garlipp und Clifford Dr. Heindl; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 2386
- Rechtsform eingetragenPR 2386
- Firma eingetragenPR 2386
- Vertreter eingetragenNico GarlippPR 2386
- Vertreter eingetragenClifford Dr. HeindlPR 2386
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- PR 2386
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20252 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufes im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs.
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufes im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs.
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