Die DENTA Gesellschaft für zahnärztliche Projektentwicklungs- und Management mbH mit Sitz in Zehna ist unter HRB 942 im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin eingetragen. Das Stammkapital beträgt 50.000,00 DEM, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 25. Januar 1991. Die Geschäftsführung liegt bei Rainer Partsch; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 942
- Stammkapital eingetragen50.000,00HRB 942
- Vertretungsregelung eingetragenIst nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.HRB 942
- Sitz eingetragenZehnaHRB 942
- Firma eingetragenDENTA Gesellschaft für zahnärztliche Projektentwicklungsund Management mbHHRB 942
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin.
- Registergericht
- Amtsgericht Schwerin
- Registernummer
- HRB 942
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 50.000,00 DEM
- Gründung
- 25.01.1991
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Kauf, Vermietung, Verpachtung und Einrichtung von Arztpraxen sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten gleich welcher Art. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Kauf, Vermietung, Verpachtung und Einrichtung von Arztpraxen sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten gleich welcher Art. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Geschäftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann sich insbesondere an anderen Unternehmen beteiligen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, und Zweigniederlassungen errichten.