Die DEG Impulse gGmbH mit Sitz in Köln und Geschäftsanschrift Kämmergasse 22, 50676 Köln ist unter HRB 111195 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 25. Mai 2022. Die Geschäftsführung liegt bei Hubertus Pleister und Marco Christ; elf Prokuristen sind eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 20.10.2025.
- Unternehmensgegenstand eingetragenBerichtigung von Amts wegen: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft im Rahmen der entwicklungspolitischen Grundsätze und Maßnahmen der Bundesregierung in Entwicklungsländern und den Ländern, die ganz oder teilweise durch Beschluss der Kf\V im Einvernehmen mit der Bundesregierung zugelassen werden. Letzteres gilt insbesondere für Länder, deren Anerkennung als Entwicklungsländer zu erwarten ist oderfür eine Übergangszeitfür Länder, deren Status als Entwicklungsländer entfallen ist. (4) Die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern erfolgt durch die Förderung privater Unternehmen in diesen Ländern, wobei die Förderung der Partnerschaft mit deutschen und europäischen Unternehmen, von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Vorhaben mit einem Beitrag zum Umweltund Klimaschutz hierbei besonderes Gewicht hat. Die Förderung erfolgt auch über Finanzierungsinstitute in diesen Ländern. (5) Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung folgender Förderund Beratungsleistungen zur Förderung dieses Zwecks: 1. Gewährung von Zuschüssen aus den ihr für diesen Zweck besonders zur Verfügung gestellten Mitteln oder aus Bilanzüberschüssen der Gesellschaft; 2. Beratung von Unternehmen und Institutionen in den in Absatz 3 genannten Ländern sowie von insbesondere deutschen und europäischen Unternehmen mit dem Ziel einer Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in diesen Ländern; 3. Beratung von öffentlichen und privaten Mittelgebern bei der Entwicklung und Umsetzung von Beratungsund Förderinstrumenten zur Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern; 4. Beratung von Finanzierungsinstituten bei der Entwicklung und Umsetzung von Beratungsund Förderinstrumenten zur Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern; 5. Beratung im Zusammenhang mit der Analyse und Bewertung von entwicklungspolitischer Wirksamkeit von unternehmerischen Engagement und Förderinstrumenten zur Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern. Ausgenommen sind Geschäfte, die einer gesetzlichen Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz oder dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, bedürfen. (6) Die Gesellschaft kann sich im Inund Ausland an Einrichtungen und Vorhaben, die dem wirtschaftlichen Aufbau der in Absatz 3 genannten Länder oder der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit ihnen dienen, beteiligen oder sie in anderer Weise fördern.HRB 111195
- Rechtsform eingetragenDie Gesellschafterversammlung vom hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte) und § 12 (Auflösung, Aufhebung oder Wegfall des gemeinnützigen Zwecks der Gesellschaft) beschlossen. Ferner wurde beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens) zu ändern.HRB 111195
- Unternehmensgegenstand eingetragen(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft im Rahmen der entwicklungspolitischen Grundsätze und Maßnahmen der Bundesregierung in Entwicklungsländern und den Ländern, die ganz oder teilweise durch Beschluss der Kf\V im Einvernehmen mit der Bundesregierung zugelassen werden. Letzteres gilt insbesondere für Länder, deren Anerkennung als Entwicklungsländer zu erwarten ist oderfür eine Übergangszeitfür Länder, deren Status als Entwicklungsländer entfallen ist. (4) Die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern erfolgt durch die Förderung privater Unternehmen in diesen Ländern, wobei die Förderung der Partnerschaft mit deutschen und europäischen Unternehmen, von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Vorhaben mit einem Beitrag zum Umweltund Klimaschutz hierbei besonderes Gewicht hat. Die Förderung erfolgt auch über Finanzierungsinstitute in diesen Ländern. (5) Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung folgender Förderund Beratungsleistungen zur Förderung dieses Zwecks: 1. Gewährung von Zuschüssen aus den ihr für diesen Zweck besonders zur Verfügung gestellten Mitteln oder aus Bilanzüberschüssen der Gesellschaft; 2. Beratung von Unternehmen und Institutionen in den in Absatz 3 genannten Ländern sowie von insbesondere deutschen und europäischen Unternehmen mit dem Ziel einer Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in diesen Ländern; 3. Beratung von öffentlichen und privaten Mittelgebern bei der Entwicklung und Umsetzung von Beratungsund Förderinstrumenten zur Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern; 4. Beratung von Finanzierungsinstituten bei der Entwicklung und Umsetzung von Beratungsund Förderinstrumenten zur Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern; 5. Beratung im Zusammenhang mit der Analyse und Bewertung von entwicklungspolitischer Wirksamkeit von unternehmerischen Engagement und Förderinstrumenten zur Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern. Ausgenommen sind Geschäfte, die einer gesetzlichen Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz oder dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, bedürfen.HRB 111195
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 111195
- Rechtsform eingetragenHRB 111195
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Köln.
- Registergericht
- Amtsgericht Köln
- Registernummer
- HRB 111195
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Kämmergasse 22, 50676 KölnStand 20.10.2025
- Gründung
- 25.05.2022
- Tag der letzten Eintragung
- 20.10.2025
- Gegenstand
- Berichtigung von Amts wegen: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, elf Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 20.10.2025.
Prokura
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Berichtigung von Amts wegen: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft im Rahmen der entwicklungspolitischen Grundsätze und Maßnahmen der Bundesregierung in Entwicklungsländern und den Ländern, die ganz oder teilweise durch Beschluss der Kf\V im Einvernehmen mit der Bundesregierung zugelassen werden. Letzteres gilt insbesondere für Länder, deren Anerkennung als Entwicklungsländer zu erwarten ist oderfür eine Übergangszeitfür Länder, deren Status als Entwicklungsländer entfallen ist. (4) Die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern erfolgt durch die Förderung privater Unternehmen in diesen Ländern, wobei die Förderung der Partnerschaft mit deutschen und europäischen Unternehmen, von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Vorhaben mit einem Beitrag zum Umweltund Klimaschutz hierbei besonderes Gewicht hat. Die Förderung erfolgt auch über Finanzierungsinstitute in diesen Ländern. (5) Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung folgender Förderund Beratungsleistungen zur Förderung dieses Zwecks: 1. Gewährung von Zuschüssen aus den ihr für diesen Zweck besonders zur Verfügung gestellten Mitteln oder aus Bilanzüberschüssen der Gesellschaft; 2. Beratung von Unternehmen und Institutionen in den in Absatz 3 genannten Ländern sowie von insbesondere deutschen und europäischen Unternehmen mit dem Ziel einer Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in diesen Ländern; 3. Beratung von öffentlichen und privaten Mittelgebern bei der Entwicklung und Umsetzung von Beratungsund Förderinstrumenten zur Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern; 4. Beratung von Finanzierungsinstituten bei der Entwicklung und Umsetzung von Beratungsund Förderinstrumenten zur Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern; 5. Beratung im Zusammenhang mit der Analyse und Bewertung von entwicklungspolitischer Wirksamkeit von unternehmerischen Engagement und Förderinstrumenten zur Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern. Ausgenommen sind Geschäfte, die einer gesetzlichen Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz oder dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, bedürfen. (6) Die Gesellschaft kann sich im Inund Ausland an Einrichtungen und Vorhaben, die dem wirtschaftlichen Aufbau der in Absatz 3 genannten Länder oder der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit ihnen dienen, beteiligen oder sie in anderer Weise fördern.
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