DEG Impulse gGmbH

AktivAG Köln · HRB 111195
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Die DEG Impulse gGmbH mit Sitz in Köln und Geschäftsanschrift Kämmergasse 22, 50676 Köln ist unter HRB 111195 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 25. Mai 2022. Die Geschäftsführung liegt bei Hubertus Pleister und Marco Christ; elf Prokuristen sind eingetragen.

Letzte Registeränderungen

Die letzte Eintragung stammt vom 20.10.2025.

  • Unternehmensgegenstand eingetragen
    Berichtigung von Amts wegen: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft im Rahmen der entwicklungspolitischen Grundsätze und Maßnahmen der Bundesregierung in Entwicklungsländern und den Ländern, die ganz oder teilweise durch Beschluss der Kf\V im Einvernehmen mit der Bundesregierung zugelassen werden. Letzteres gilt insbesondere für Länder, deren Anerkennung als Entwicklungsländer zu erwarten ist oderfür eine Übergangszeitfür Länder, deren Status als Entwicklungsländer entfallen ist. (4) Die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern erfolgt durch die Förderung privater Unternehmen in diesen Ländern, wobei die Förderung der Partnerschaft mit deutschen und europäischen Unternehmen, von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Vorhaben mit einem Beitrag zum Umweltund Klimaschutz hierbei besonderes Gewicht hat. Die Förderung erfolgt auch über Finanzierungsinstitute in diesen Ländern. (5) Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung folgender Förderund Beratungsleistungen zur Förderung dieses Zwecks: 1. Gewährung von Zuschüssen aus den ihr für diesen Zweck besonders zur Verfügung gestellten Mitteln oder aus Bilanzüberschüssen der Gesellschaft; 2. Beratung von Unternehmen und Institutionen in den in Absatz 3 genannten Ländern sowie von insbesondere deutschen und europäischen Unternehmen mit dem Ziel einer Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in diesen Ländern; 3. Beratung von öffentlichen und privaten Mittelgebern bei der Entwicklung und Umsetzung von Beratungsund Förderinstrumenten zur Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern; 4. Beratung von Finanzierungsinstituten bei der Entwicklung und Umsetzung von Beratungsund Förderinstrumenten zur Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern; 5. Beratung im Zusammenhang mit der Analyse und Bewertung von entwicklungspolitischer Wirksamkeit von unternehmerischen Engagement und Förderinstrumenten zur Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern. Ausgenommen sind Geschäfte, die einer gesetzlichen Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz oder dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, bedürfen. (6) Die Gesellschaft kann sich im Inund Ausland an Einrichtungen und Vorhaben, die dem wirtschaftlichen Aufbau der in Absatz 3 genannten Länder oder der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit ihnen dienen, beteiligen oder sie in anderer Weise fördern.
    HRB 111195
  • Rechtsform eingetragen
    Die Gesellschafterversammlung vom hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte) und § 12 (Auflösung, Aufhebung oder Wegfall des gemeinnützigen Zwecks der Gesellschaft) beschlossen. Ferner wurde beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens) zu ändern.
    HRB 111195
  • Unternehmensgegenstand eingetragen
    (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft im Rahmen der entwicklungspolitischen Grundsätze und Maßnahmen der Bundesregierung in Entwicklungsländern und den Ländern, die ganz oder teilweise durch Beschluss der Kf\V im Einvernehmen mit der Bundesregierung zugelassen werden. Letzteres gilt insbesondere für Länder, deren Anerkennung als Entwicklungsländer zu erwarten ist oderfür eine Übergangszeitfür Länder, deren Status als Entwicklungsländer entfallen ist. (4) Die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern erfolgt durch die Förderung privater Unternehmen in diesen Ländern, wobei die Förderung der Partnerschaft mit deutschen und europäischen Unternehmen, von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Vorhaben mit einem Beitrag zum Umweltund Klimaschutz hierbei besonderes Gewicht hat. Die Förderung erfolgt auch über Finanzierungsinstitute in diesen Ländern. (5) Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung folgender Förderund Beratungsleistungen zur Förderung dieses Zwecks: 1. Gewährung von Zuschüssen aus den ihr für diesen Zweck besonders zur Verfügung gestellten Mitteln oder aus Bilanzüberschüssen der Gesellschaft; 2. Beratung von Unternehmen und Institutionen in den in Absatz 3 genannten Ländern sowie von insbesondere deutschen und europäischen Unternehmen mit dem Ziel einer Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in diesen Ländern; 3. Beratung von öffentlichen und privaten Mittelgebern bei der Entwicklung und Umsetzung von Beratungsund Förderinstrumenten zur Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern; 4. Beratung von Finanzierungsinstituten bei der Entwicklung und Umsetzung von Beratungsund Förderinstrumenten zur Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern; 5. Beratung im Zusammenhang mit der Analyse und Bewertung von entwicklungspolitischer Wirksamkeit von unternehmerischen Engagement und Förderinstrumenten zur Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern. Ausgenommen sind Geschäfte, die einer gesetzlichen Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz oder dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, bedürfen.
    HRB 111195
  • Unternehmensgegenstand eingetragen
    HRB 111195
  • Rechtsform eingetragen
    HRB 111195

Finanzdaten

Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.

Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Köln.

Registergericht
Amtsgericht Köln
Registernummer
HRB 111195
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
25.000,00 €
Geschäftsanschrift
Kämmergasse 22, 50676 KölnStand 20.10.2025
Gründung
25.05.2022
Tag der letzten Eintragung
20.10.2025
Gegenstand
Berichtigung von Amts wegen: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung…
Branchenklassifikation
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Vertretung

Zwei Geschäftsführer, elf Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 20.10.2025.

Geschäftsführer · Köln · Jahrgang 1965
seit 04.07.2022
Geschäftsführer · Bonn · Jahrgang 1969
seit 04.07.2022

Prokura

Prokura · Köln · Jahrgang 1982
Prokura · Frechen · Jahrgang 1983
Prokura · Odenthal · Jahrgang 1968
Prokura · Erftstadt · Jahrgang 1976
Prokura · Köln · Jahrgang 1978
Prokura · Bonn · Jahrgang 1964
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen · Frechen · Jahrgang 1983
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen · Köln · Jahrgang 1982
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen · Berlin · Jahrgang 1979
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen · Odenthal · Jahrgang 1968
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen · Köln · Jahrgang 1966

Kontrollstruktur

Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.

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Natürliche PersonGesellschaftOhne RegisterDatenlücke
100 %unbekanntDEG Impulse gGmbHHRB 111195 · dieses UnternehmenDEG Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH · HRB 1005 · AG KölnDEG Deutsche Investitions- und…HRB 1005 · AG KölnAnteilseigner unbekanntAnteilseigner nicht bekannt

Sanktionsstatus

Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.

Ergebnis gesperrt

Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.

EU-Finanzsanktionsliste
Verordnung (EU) 2580/2001 und Folgeakte
Ergebnis gesperrt
OFAC SDN List
US-Treasury, Specially Designated Nationals
Ergebnis gesperrt
UK HM Treasury
UK Sanctions List
Ergebnis gesperrt
UN Consolidated List
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Ergebnis gesperrt
SECO Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft
Ergebnis gesperrt
PEP & RCA
Politisch exponierte Personen und deren Umfeld
Ergebnis gesperrt

Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.

Dokumente

Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register seit 25.05.2022, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · für diese Gesellschaft nicht vorhanden, Gründung 2022
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
Eingereicht 04.07.2022 · PDF
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar
Jahresabschluss 2023
Veröffentlicht am 02.05.2024 · PDF

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

Berichtigung von Amts wegen: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft im Rahmen der entwicklungspolitischen Grundsätze und Maßnahmen der Bundesregierung in Entwicklungsländern und den Ländern, die ganz oder teilweise durch Beschluss der Kf\V im Einvernehmen mit der Bundesregierung zugelassen werden. Letzteres gilt insbesondere für Länder, deren Anerkennung als Entwicklungsländer zu erwarten ist oderfür eine Übergangszeitfür Länder, deren Status als Entwicklungsländer entfallen ist. (4) Die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern erfolgt durch die Förderung privater Unternehmen in diesen Ländern, wobei die Förderung der Partnerschaft mit deutschen und europäischen Unternehmen, von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Vorhaben mit einem Beitrag zum Umweltund Klimaschutz hierbei besonderes Gewicht hat. Die Förderung erfolgt auch über Finanzierungsinstitute in diesen Ländern. (5) Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung folgender Förderund Beratungsleistungen zur Förderung dieses Zwecks: 1. Gewährung von Zuschüssen aus den ihr für diesen Zweck besonders zur Verfügung gestellten Mitteln oder aus Bilanzüberschüssen der Gesellschaft; 2. Beratung von Unternehmen und Institutionen in den in Absatz 3 genannten Ländern sowie von insbesondere deutschen und europäischen Unternehmen mit dem Ziel einer Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in diesen Ländern; 3. Beratung von öffentlichen und privaten Mittelgebern bei der Entwicklung und Umsetzung von Beratungsund Förderinstrumenten zur Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern; 4. Beratung von Finanzierungsinstituten bei der Entwicklung und Umsetzung von Beratungsund Förderinstrumenten zur Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern; 5. Beratung im Zusammenhang mit der Analyse und Bewertung von entwicklungspolitischer Wirksamkeit von unternehmerischen Engagement und Förderinstrumenten zur Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 3 genannten Ländern. Ausgenommen sind Geschäfte, die einer gesetzlichen Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz oder dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, bedürfen. (6) Die Gesellschaft kann sich im Inund Ausland an Einrichtungen und Vorhaben, die dem wirtschaftlichen Aufbau der in Absatz 3 genannten Länder oder der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit ihnen dienen, beteiligen oder sie in anderer Weise fördern.

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