Die Daubner und Hein Architektur- und Ingenieurpartnerschaft mit Sitz in Panzweiler ist unter PR 131 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Koblenz eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Richard Daubner und Achim Dipl.-Bauingenieur Hein; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 12. Dezember 2008.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 12.12.2008.
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenPR 131
- Vertreter eingetragenRichard DaubnerPR 131
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 131
- Sitz eingetragenPR 131
- Vertreter eingetragenAchim Dipl.-Bauingenieur HeinPR 131
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz.
- Registergericht
- Amtsgericht Koblenz
- Registernummer
- PR 131
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 12.12.20082 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinsame Berufsausübung der Partner als Architekt und Ingenieur, d.h. die von Lieferadressen unabhängige Übernahme von Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 12.12.2008.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
3Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinsame Berufsausübung der Partner als Architekt und Ingenieur, d.h. die von Lieferadressen unabhängige Übernahme von Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, insbesondere die Planungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Betreuungsaufgaben auf dem Gebiet von Hoch- und Tiefbau.
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