Die Dallmann und Steiner Partnerschaftsgesellschaft ist unter PR 1508 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Kerstin Ingrid Dallmann-Hack und Willy Steiner; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 1508
- Vertreter eingetragenWilly SteinerPR 1508
- Vertreter eingetragenKerstin Ingrid Dallmann-HackPR 1508
- Firma eingetragenPR 1508
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1508
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Hamburg
- Registernummer
- PR 1508
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Ambulante Hilfen aller Art im Bereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie Eingliederungshilfen für Menschen mit geistiger und seelischen Benachteiligungen. Gegenstand der…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Ambulante Hilfen aller Art im Bereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie Eingliederungshilfen für Menschen mit geistiger und seelischen Benachteiligungen. Gegenstand der Partnerschaft ist auch die gemeinsame Nutzung von Räumen/Einrichtungen für die jeweilige berufliche Tätigkeit der Gesellschaft
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