Die DALIN Care gemeinnützige GmbH mit Sitz in Borchen und Geschäftsanschrift Sonnenhügel 2, 33178 Borchen ist unter HRB 14983 im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 25. Januar 2021. Die Geschäftsführung liegt bei Sinan Alptekin; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 28.01.2025.
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDie Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.HRB 14983
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 14983
- Adresse eingetragenSonnenhügel 2, 33178 BorchenHRB 14983
- Vertreter eingetragenSinan AlptekinHRB 14983
- Rechtsform eingetragenGesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vomHRB 14983
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn.
- Registergericht
- Amtsgericht Paderborn
- Registernummer
- HRB 14983
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Sonnenhügel 2, 33178 BorchenStand 28.01.2025
- Gründung
- 25.01.2021
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.2025
- Gegenstand
- Die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO; Förderung von Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO; Förderung internationaler…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO; Förderung von Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO; Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 13, die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO.