Die Cosmin GmbH mit Sitz in Nürnberg und Geschäftsanschrift Pillenreuther Str. 19, 90459 Nürnberg ist unter HRB 26466 im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 27. April 2010. Die Geschäftsführung liegt bei StefanCosmin Ernst und Stefan-Cosmin Ernst; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 13.06.2012.
- Vertretungsregelung eingetragenDie Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten.HRB 26466
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDurch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 17.06.2025 (Az. IN 102/25) ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.HRB 26466
- Rechtsform eingetragenDie Gesellschafterversammlung vom hat die Änderung der §§ 1 (FirmHRB 26466
- Stammkapital eingetragenHRB 26466
- Sitz eingetragenHRB 26466
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg.
- Registergericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Registernummer
- HRB 26466
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Pillenreuther Str. 19, 90459 NürnbergStand 13.06.2012
- Gründung
- 27.04.2010
- Tag der letzten Eintragung
- 13.06.2012
- Gegenstand
- Die gewerbliche Betätigung in der Touristik, insbesondere auf dem Gebiet der Vermittlung und/oder Durchführung von Busreisen im In- und Ausland, inländischen und ausländischen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 13.06.2012.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gewerbliche Betätigung in der Touristik, insbesondere auf dem Gebiet der Vermittlung und/oder Durchführung von Busreisen im In- und Ausland, inländischen und ausländischen Wellnessreisen, sowie inländischen oder internationalen Flügen oder Flug-/Pauschalreisen, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen und Projektentwicklungen. Sind die in vorstehendem Satz genannten Tätigkeiten genehmigungs- oder erlaubnispflichtig, so sind sie zulässig, sobald die erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse erteilt sind. Eine rechtliche, insbesondere steuerrechtliche Beratung ist nicht Gegenstand des Unternehmens. Gegenstand des Unternehmens ist auch die private Arbeits- und Personalvermittlung, insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich als Erntehelfer, in der Altenbetreuung, in der Pflege, für Hilfstätigkeiten im Schaustellergewerbe sowie als Gartenpflege-, Haushalts- und Putzhilfen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, sofern diese erlaubt und nicht genehmigungspflichtig sind. Gegenstand des Unternehmens weiter ist auch die Partner- und Ehevermittlung sowie ein Escortservice. Schließlich ist Gegenstand des Unternehmens auch die Erbringung und/oder Vermittlung von Dienstleistungen aller Art. Sind die in vorstehenden Sätzen genannten Tätigkeiten genehmigungs- oder erlaubnispflichtig, so sind sie zulässig, sobald die erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse erteilt sind. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Beförderung und Auslieferung von Paketen sowie Briefen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, sofern diese nicht genehmigungspflichtig sind. Sind die in vorstehendem Satz genannten Tätigkeiten genehmigungs- oder erlaubnispflichtig, so sind sie zulässig, sobald die erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse erteilt sind.
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