Die Colonna, Rundfunk-Fernseh- u. Elektro-Grosshandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln und Geschäftsanschrift c/o Herrn Rudolf Habuzin, Antwerpener Straße 12, 50672 Köln ist unter HRB 56 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen. Das Stammkapital beträgt 50.000,00 DEM, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 24. Mai 1954. Zur Vertretung berechtigt ist Rudolf Habuzin jun.; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 2. Oktober 2026.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 02.10.2026.
- Liquidation eingetragenDie Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.HRB 56
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 56
- Adresse eingetragenAntwerpener Straße 12, 50672 KölnHRB 56
- Vertretungsregelung eingetragenIst nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten.HRB 56
- Firma eingetragenHRB 56
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Köln.
- Registergericht
- Amtsgericht Köln
- Registernummer
- HRB 56
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 50.000,00 DEM
- Geschäftsanschrift
- c/o Herrn Rudolf Habuzin, Antwerpener Straße 12, 50672 KölnStand 02.10.2026
- Gründung
- 24.05.1954
- Tag der letzten Eintragung
- 02.10.20264 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Grosshandel mit Rundfunk-, Fernseh- und Elektrogeräten sowie anderen einschlägigen Waren. Die Gesellschaft ist berechtigt, von der Wiederverkäuferkundschaft mit den Verbrauchern…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Liquidator, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 02.10.2026.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Grosshandel mit Rundfunk-, Fernseh- und Elektrogeräten sowie anderen einschlägigen Waren. Die Gesellschaft ist berechtigt, von der Wiederverkäuferkundschaft mit den Verbrauchern abgeschlossene Teilzahlungsverträge zahlungshalber hereinzunehmen, an Lieferanten weiterzugeben oder im Wege der Selbstfinanzierung zu verwerten.