Der Cochlear-Implant Zentrum Bayern e.V. ist unter VR 15533 im Vereinsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 22. August 1995. Den Vorstand bilden Wolfgang Prof. Dr. Arnold, Hubertus von Voß und Ernst Prof. Dr. Kastenbauer; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 27. November 2001.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 27.11.2001.
- Vertreter eingetragenWolfgang Prof. Dr. ArnoldVR 15533
- Vertreter eingetragenErnst Prof. Dr. KastenbauerVR 15533
- Firma eingetragenVR 15533
- Rechtsform eingetragenVR 15533
- Unternehmensgegenstand eingetragenVR 15533
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- VR 15533
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 22.08.1995
- Tag der letzten Eintragung
- 27.11.20011 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Haben e) Eingehen von finanziellen Verpflichtungen gegenüber Dritten, welche im Einzelfalle den Betrag von DM 20.000,- überschreiten der Zustimmung der Mehrheit der Stimmen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.11.2001.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Haben e) Eingehen von finanziellen Verpflichtungen gegenüber Dritten, welche im Einzelfalle den Betrag von DM 20.000,- überschreiten der Zustimmung der Mehrheit der Stimmen sämtlicher Vorstandsmitglieder bedürfen. b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
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