Die CMKR Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Hamburg ist unter PR 629 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Kawus Reimar Klapp, Volker Dr. Maaß und Matthias Dr. Vogt; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind sechs Eintragungen erfolgt, die letzte am 6. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Sechs Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 06.01.2025.
- Vertreter eingetragenKawus Reimar KlappPR 629
- Firma eingetragenPR 629
- Rechtsform eingetragenPR 629
- Vertreter eingetragenVolker Dr. MaaßPR 629
- Sitz eingetragenPR 629
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Hamburg
- Registernummer
- PR 629
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 06.01.20256 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinsame Berufsausübung der Partner als Rechtsanwälte und damit die Übernahme von zur Berufstätigkeit von Rechtsanwälten gehörenden Aufträgen und Dienstleistungen sowie…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 06.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinsame Berufsausübung der Partner als Rechtsanwälte und damit die Übernahme von zur Berufstätigkeit von Rechtsanwälten gehörenden Aufträgen und Dienstleistungen sowie deren Ausführung durch die Partner und Mitarbeiter der Partnerschaft. Die Partnerschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, welche zur Förderung der gemeinsamen Berufsausübung geeignet sind.
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