Die Clauberg Höhn und Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft ist unter PR 161 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Sabine Diplom-Kaufmann Hahn, Nicole Höhn und Volker Clauberg; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind acht Eintragungen erfolgt, die letzte am 18. Januar 2024.
Letzte Registeränderungen
Acht Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 18.01.2024.
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 161
- Vertreter eingetragenSabine Diplom-Kaufmann HahnPR 161
- Rechtsform eingetragenPR 161
- Vertreter eingetragenVolker ClaubergPR 161
- Vertreter eingetragenNicole HöhnPR 161
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 161
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 18.01.20248 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Für Steuerberater gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Absatz 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG); insbesondere die geschäftsmäßige…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 18.01.2024.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
3Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Für Steuerberater gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Absatz 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG); insbesondere die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Beratung und die gutachterliche sowie treuhänderische Tätigkeit. Tätigkeiten die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Absatz 4 Nummer 1 StBerG wie zum Beispiel Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Ähnliche Unternehmen
Unternehmen mit ähnlichem Unternehmensgegenstand.