Der Christlicher Kindergarten Bocket mit Sitz in Waldfeucht-Bocket ist unter VR 70577 im Vereinsregister des Amtsgerichts Aachen eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 14. Juni 1996. Zur Vertretung berechtigt sind Britta Schiffers, Annette Verbocket, Dirk Hockerts und 9 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind sieben Eintragungen erfolgt, die letzte am 11. November 2022.
Letzte Registeränderungen
Sieben Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 11.11.2022.
- Vertreter eingetragenMichaela HockertsVR 70577
- Vertreter eingetragenChristiana RobioneckVR 70577
- Rechtsform eingetragenVR 70577
- Vertretungsregelung eingetragenDer Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem/r 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden, einem/r Geschäftsführer/in, einem/r stellvertretenden Geschäftsführer/in und einem/r Beisitzer/in bzw. mehreren Beisitzern/innen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein, darunter entweder die/der 1. oder 2. Vorsitzende.VR 70577
- Vertreter eingetragenAndreas GrefenVR 70577
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Aachen.
- Registergericht
- Amtsgericht Aachen
- Registernummer
- VR 70577
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 14.06.1996
- Tag der letzten Eintragung
- 11.11.20227 Eintragungen bisher
Vertretung
1 stellvertretende Geschäftsführerin, 1 2. Vorsitzende, ein Geschäftsführer, 2 × Beisitzerin, 3 × Beisitzer, zwei Geschäftsführerinnen, 1 1. Vorsitzender, 1 2. Vorsitzender, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 11.11.2022.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform eingetragener Verein führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.