Die Caritas-Einrichtungen gGmbH mit Sitz in Würzburg und Geschäftsanschrift Franziskanergasse 3, 97070 Würzburg ist unter HRB 5040 im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 200.000,00 DEM, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 29. Juni 1994. Die Geschäftsführung liegt bei Georg Sperrle; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 23.12.2025.
- Unternehmensgegenstand eingetragen1. Die CaritasEinrichtungen gGmbH mit Sitz in Würzburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung (vgl. §§ 51 ff. AO). 2. Zweck der Gesellschaft istdie Förderung des kirchlichen Lebens,die Förderung der Wohlfahrtspflege,die Förderung der Altenhilfe,die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege,die Förderung der Volksund Berufsbildung,sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Gesellschaft verfolgt mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, in dem ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, welchepersönlich hilfsbedürftig sind, das heißt, in Folge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustands auf die Hilfe Anderer angewiesen sind,wirtschaftlich bedürftig sind, das heißt, deren Bezüge nicht höher als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 22 Bundessozialhilfegesetzes sind; bzw. nach § 28 SGB XII beim Alleinstehenden oder Haushaltsvorstand (Alleinerziehenden) gilt anstelle des Vierfachen das Fünffache des Regelsatzes,Personen, deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung von Altenheimen, Sozialstationen und anderen caritativen Einrichtungen, sowie durch die zweckgebundene Weitergabe von Mitteln an andere caritative Einrichtungen zur Förderung des kirchlichen Lebens, der Wohlfahrtspflege oder der Altenhilfe. 3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. 4. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter darf keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Der Gesellschafter erhält bei seinem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als seine eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert seiner etwa geleisteten Sacheinlagen zurück. 5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 6. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. 7.Die Gesellschaft versteht ihre Aufgabe als caritative Tätigkeit. Gemeinsam mit den in ihrem Unternehmen tätigen Personen erfüllt die Gesellschaft den Zweck im Geiste des caritativen Auftrages der Katholischen Kirche. Die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" findet Anwendung in der jeweils geltenden Fassung. 8. Änderungen dieses Gesellschaftsvertrages werden, soweit sie die Gemeinnützigkeit nach § 2 betreffen, vor der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung dem zuständigen Finanzamt zur Stellungnahme vorgelegt. 9. Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO.HRB 5040
- Rechtsform eingetragenDie Gesellschafterversammlung vom hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.HRB 5040
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenHRB 5040
- Stammkapital eingetragenHRB 5040
- Firma eingetragenHRB 5040
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Würzburg
- Registernummer
- HRB 5040
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 200.000,00 DEM
- Geschäftsanschrift
- Franziskanergasse 3, 97070 WürzburgStand 23.12.2025
- Gründung
- 29.06.1994
- Tag der letzten Eintragung
- 23.12.2025
- Gegenstand
- 1. Die CaritasEinrichtungen gGmbH mit Sitz in Würzburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 23.12.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
6Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
1. Die CaritasEinrichtungen gGmbH mit Sitz in Würzburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung (vgl. §§ 51 ff. AO). 2. Zweck der Gesellschaft istdie Förderung des kirchlichen Lebens,die Förderung der Wohlfahrtspflege,die Förderung der Altenhilfe,die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege,die Förderung der Volksund Berufsbildung,sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Gesellschaft verfolgt mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, in dem ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, welchepersönlich hilfsbedürftig sind, das heißt, in Folge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustands auf die Hilfe Anderer angewiesen sind,wirtschaftlich bedürftig sind, das heißt, deren Bezüge nicht höher als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 22 Bundessozialhilfegesetzes sind; bzw. nach § 28 SGB XII beim Alleinstehenden oder Haushaltsvorstand (Alleinerziehenden) gilt anstelle des Vierfachen das Fünffache des Regelsatzes,Personen, deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung von Altenheimen, Sozialstationen und anderen caritativen Einrichtungen, sowie durch die zweckgebundene Weitergabe von Mitteln an andere caritative Einrichtungen zur Förderung des kirchlichen Lebens, der Wohlfahrtspflege oder der Altenhilfe. 3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. 4. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter darf keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Der Gesellschafter erhält bei seinem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als seine eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert seiner etwa geleisteten Sacheinlagen zurück. 5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 6. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. 7.Die Gesellschaft versteht ihre Aufgabe als caritative Tätigkeit. Gemeinsam mit den in ihrem Unternehmen tätigen Personen erfüllt die Gesellschaft den Zweck im Geiste des caritativen Auftrages der Katholischen Kirche. Die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" findet Anwendung in der jeweils geltenden Fassung. 8. Änderungen dieses Gesellschaftsvertrages werden, soweit sie die Gemeinnützigkeit nach § 2 betreffen, vor der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung dem zuständigen Finanzamt zur Stellungnahme vorgelegt. 9. Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO.
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