Die CAM Secondary Select I Beteiligungs GmbH mit Sitz in Köln und Geschäftsanschrift Gereonshof 12, 50670 Köln ist unter HRB 55968 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 7. April 2005. Zur Vertretung berechtigt ist CAM Private Equity Verwaltungs-GmbH; sechs Prokuristen sind eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 11.09.2026.
- Liquidation eingetragenDie Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.HRB 55968
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDie Gesellschaft ist aufgelöst.HRB 55968
- Vertretungsregelung eingetragenIst nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.HRB 55968
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 55968
- Rechtsform eingetragenHRB 55968
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Köln.
- Registergericht
- Amtsgericht Köln
- Registernummer
- HRB 55968
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Gereonshof 12, 50670 KölnStand 11.09.2026
- Gründung
- 07.04.2005
- Tag der letzten Eintragung
- 11.09.2026
- Gegenstand
- Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art sowie Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit, soweit hierfür keine…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, sechs Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 11.09.2026.
Prokura
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art sowie Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.