BWS Blindenwohnstätten gemeinnützige Betriebs GmbH
AktivAG Charlottenburg · HRB 37972Die BWS Blindenwohnstätten gemeinnützige Betriebs GmbH mit Sitz in Berlin und Geschäftsanschrift Auerbachstraße 7, 14193 Berlin ist unter HRB 37972 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 50.000,00 DM, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 9. Juli 1990. Zur Vertretung berechtigt sind ABC Blindenwohnstätte in Weißensee gemeinnützige Betriebs GmbH und Nora Schiller; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind neun Eintragungen erfolgt, die letzte am 7. Mai 2026.
Letzte Registeränderungen
Neun Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 07.05.2026.
- Vertreter eingetragenNora SchillerHRB 37972
- Vertreter gelöschtJörg MenzelHRB 37972
- Vertreter eingetragenJörg MenzelHRB 37972
- Firma eingetragenHRB 37972
- Vertreter eingetragenABC Blindenwohnstätte in Weißensee gemeinnützige Betriebs GmbHHRB 37972
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- HRB 37972
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 50.000,00 DM
- Geschäftsanschrift
- Auerbachstraße 7, 14193 BerlinStand 07.05.2026
- Gründung
- 09.07.1990
- Tag der letzten Eintragung
- 07.05.20269 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung durch die Schaffung…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 07.05.2026.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
3Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung durch die Schaffung und Betreibung dieser Gesellschaft. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO) und die Förderung der Hilfe für zivilbeschädigte und behinderte Menschen (§ 52 Abs. Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht, die ihren Gegen- stand bilden: - die Schaffung, der Betrieb, die Verwaltung und Leitung von Behinderten- Blinden- und Altenheimen sowie die Beteiligung an gleichartigen Unternehmen. - Im Rahmen ihrer Zweckverwirklichung wirkt die Gesellschaft mit ihrer gemeinnützigen Schwestergesell- schaft der BWS Blindenwohnstätten gemeinnützige GmbH (Amtsgericht Charlottenburg HRB 25891 B) planmäßig zusammen. In diesem Rahmen empfängt sie gemeinschaftliche Serviceleistungen, wie Lohn- und Personalbuchhaltung und Hausmeister- und Gärtnertätigkeiten. - Die Gesellschaft kann auch den in Anlage 1 aufgeführten Körperschaften und anderen gemeinnützigen Körperschaften im Sinne des § 58 Nr. 1 AO Mittel zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zuwen- den. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft darf ihre Mittel weder für unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Partei- en verwenden. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Etwaige Gewin- ne dürfen nur für die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendun- gen aus Mitteln der Gesellschaft, soweit diese nicht nach § 58 Nr. 1 AO zugewendet werden. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer etwa geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhält- nismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres vorgenannten Zwecks ist das Vermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, ausschließlich zu gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke zu ver- wenden, wobei die Rehabilitation und die berufliche Fortbildung Blinder im Vordergrund stehen soll. Dies 05.0
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