Die Business Angel Beteiligungs Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main und Geschäftsanschrift Bettinastr. 30, 60325 Frankfurt am Main ist unter HRB 90018 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Das Grundkapital beträgt 563.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 15. Januar 2008. Zur Vertretung berechtigt ist Jan Peter Zirn; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 27.01.2025.
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDie Abwicklung ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.HRB 90018
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 90018
- Sitz eingetragenHRB 90018
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 90018
- Rechtsform eingetragenHRB 90018
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- HRB 90018
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft
- Grundkapital
- 563.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Bettinastr. 30, 60325 Frankfurt am MainStand 27.01.2025
- Gründung
- 15.01.2008
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.2025
- Gegenstand
- Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Vermögenswerten jeglicher Art im eigenen Namen und für eigene Rechnung, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Abwickler, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Vermögenswerten jeglicher Art im eigenen Namen und für eigene Rechnung, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Verwaltung eigenen Vermögens, sowie die Beratung von Beteiligungs- aber auch nicht-Beteiligungsunternehmen in kaufmännischen und unternehmerischen Fragen. Ausgenommen sind Bankgeschäfte im Sinne von § 1 Abs. 1 KWG sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die einer behördlichen oder gerichtlichen Erlaubnis bedürfen.