Bundesverein Jugendliche und Erwachsene mit angeborenem Herzfehler e.V.
AktivAG Hannover · VR 7240Der Bundesverein Jugendliche und Erwachsene mit angeborenem Herzfehler e.V. mit Sitz in Hannover ist unter VR 7240 im Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 1. August 1997. Zur Vertretung berechtigt sind Steffen Pack, Tina Schweisser, Swantje Seen und 4 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind 15 Eintragungen erfolgt, die letzte am 9. Oktober 2026.
Letzte Registeränderungen
15 Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 09.10.2026.
- Vertretungsregelung eingetragenAllgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden, einer Schatzmeisterei (bestehend aus bis zu zwei Personen) und bis zu zwei weiteren ordentlichen Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten gemeinsam. Für Einnahmen bis zu einem Betrag von 2.500 EUR ist die Einzelvertertung durch ein Vorstandsmitglied ausreichend.VR 7240
- Vertreter gelöschtJohannes GräterVR 7240
- Vertreter eingetragenMarcel MüllerVR 7240
- Rechtsform eingetragenVR 7240
- Vertreter gelöschtMatthias UtrataVR 7240
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hannover.
- Registergericht
- Amtsgericht Hannover
- Registernummer
- VR 7240
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 01.08.1997
- Tag der letzten Eintragung
- 09.10.202615 Eintragungen bisher
Vertretung
1 Kassenwart, ein Schriftführer, 1 3. Vorsitzende, 1 2. Vorsitzender, 1 1. Vorsitzende, ein Vorstand, 1 Kassenwartin, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 09.10.2026.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.