Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK)
AktivAG Potsdam · VR 7953Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) mit Sitz in Potsdam und Geschäftsanschrift Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Germany ist unter VR 7953 im Vereinsregister des Amtsgerichts Potsdam eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 2. Januar 1953. Zur Vertretung berechtigt sind Harald Bockmann, Roland Wolf, Marco Schmitz und 3 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind sechs Eintragungen erfolgt, die letzte am 10. November 2025.
Letzte Registeränderungen
Sechs Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 10.11.2025.
- Vertreter eingetragenThomas SantinVR 7953
- Vertreter eingetragenMartin SchmelcherVR 7953
- Vertreter eingetragenMarco SchmitzVR 7953
- Vertreter geändertMichael WesselsVR 7953
- Vertreter gelöschtDirk BarfsVR 7953
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam.
- Registergericht
- Amtsgericht Potsdam
- Registernummer
- VR 7953
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Geschäftsanschrift
- Hegelallee 8, 14467 Potsdam, GermanyStand 10.11.2025
- Gründung
- 02.01.1953
- Tag der letzten Eintragung
- 10.11.20256 Eintragungen bisher
Vertretung
1 Präsident, 2 × Vizepräsident, 1 Schatzmeister, 1 Vorsitzender des Ausschusses für Technik und Recht (ATR), 1 Hauptgeschäftsführer (besonderer Vertreter gem. § 30 BGB), keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 10.11.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Beteiligungen und Töchter
2Weitere Mandate der Vertretung
13Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.