Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) Landesverband Hessen e.V.
AktivAG Frankfurt am Main · VR 17270Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) Landesverband Hessen e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main und Geschäftsanschrift Blankenheimer Straße 46, 60529 Frankfurt am Main, Germany ist unter VR 17270 im Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 9. Oktober 1947. Den Vorstand bilden Mechthild Röling und Astrid Suding; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 24. Mai 2024.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 24.05.2024.
- Sitz eingetragenFrankfurt am MainVR 17270
- Vertretungsregelung eingetragenDer vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.VR 17270
- Vertreter eingetragenMechthild RölingVR 17270
- Firma eingetragenBundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) Landesverband Hessen e.V.VR 17270
- Vertreter eingetragenAstrid SudingVR 17270
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- VR 17270
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Geschäftsanschrift
- Blankenheimer Straße 46, 60529 Frankfurt am Main, GermanyStand 24.05.2024
- Gründung
- 09.10.1947
- Tag der letzten Eintragung
- 24.05.20241 Eintragung bisher
Vertretung
Zwei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 24.05.2024.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.