"Büro für Baustatik" Benno, Dominik und Mathias Förtsch Ingenieur PartG mbB
AktivAG Leipzig · PR 169Die "Büro für Baustatik" Benno, Dominik und Mathias Förtsch Ingenieur PartG mbB mit Sitz in Leipzig ist unter PR 169 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Leipzig eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Benno Förtsch, Domimik Förtsch und Mathias Förtsch; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 16. April 2018.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 16.04.2018.
- Vertreter eingetragenDomimik FörtschPR 169
- Sitz eingetragenPR 169
- Rechtsform eingetragenPR 169
- Vertreter eingetragenMathias FörtschPR 169
- Vertreter eingetragenBenno FörtschPR 169
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig.
- Registergericht
- Amtsgericht Leipzig
- Registernummer
- PR 169
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 16.04.20182 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Ausführung von Planungsleistungen im Bauwesen mit dem Schwerpunkt in der Tragwerksplanung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle hiermit im Zusammenhang stehende Geschäfte…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 16.04.2018.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Ausführung von Planungsleistungen im Bauwesen mit dem Schwerpunkt in der Tragwerksplanung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle hiermit im Zusammenhang stehende Geschäfte vorzunehmen, sofern sie der Gesellschaft dienlich sind und keine rechtlichen Gründe dagegen stehen.
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