Die Bürgerwerke eG mit Sitz in Heidelberg ist unter GnR 700061 im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 13. Dezember 2013. Den Vorstand bilden Kai Hock und Felix Schäfer; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Fünf Eintragungen seit der Gründung.
- Sitz eingetragenGnR 700061
- Unternehmensgegenstand eingetragenGnR 700061
- Vertreter eingetragenKai HockGnR 700061
- Firma eingetragenGnR 700061
- Vertreter eingetragenFelix SchäferGnR 700061
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim.
- Registergericht
- Amtsgericht Mannheim
- Registernummer
- GnR 700061
- Rechtsform
- eingetragene Genossenschaft
- Gründung
- 13.12.2013
- Gegenstand
- A. Vertrieb und Handel von Energie, b. die Erbringung technischer und kaufrnännischer Dienstleistungen, sowie c. Beratung und Projektentwicklung in den Bereichen Emeuerbare…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Vorstände, keine Prokura eingetragen.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform eG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Kommanditist in
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
A. Vertrieb und Handel von Energie, b. die Erbringung technischer und kaufrnännischer Dienstleistungen, sowie c. Beratung und Projektentwicklung in den Bereichen Emeuerbare Energien, Energieeffizienz, Energiespeicherung und Energiemanagement für seine Mitglieder und andere Bürgerenergiegesellschaften. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern dies dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes zu beteiligten und Zweigniederlassungen zu gründen. Die Genossenschaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben.
Kontakt & Präsenz
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