Die Büchler Verwaltungs GmbH mit Sitz in Freising und Geschäftsanschrift Bergstr. 3, 85354 Freising ist unter HRB 106442 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Das Stammkapital beträgt 50.000,00 DEM, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 31. Mai 1994. Die Geschäftsführung liegt bei Ludwig Büchler; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 106442
- Vertreter eingetragenLudwig BüchlerHRB 106442
- Firma eingetragenHRB 106442
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 106442
- Stammkapital eingetragenHRB 106442
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- HRB 106442
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 50.000,00 DEM
- Geschäftsanschrift
- Bergstr. 3, 85354 FreisingStand 29.01.2025
- Gründung
- 31.05.1994
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20252 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere an Gesellschaften, deren Gegenstand…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere an Gesellschaften, deren Gegenstand der Erwerb, die Bebauung und die Bewirtschaftung von Grundstücken ist, soweit hierzu nicht eine Genehmigung nach § 34c Gewerbeordnung erforderlich ist.