Die Brüll Hausverwaltung GmbH mit Sitz in Helvesiek und Geschäftsanschrift Roggenkamp 4b, 27389 Helvesiek ist unter HRB 40222 im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 18. September 2023. Die Geschäftsführung liegt bei Fabio Brüll, Mustafa Yildiz und René Brüll; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 21. Januar 2025.
Diese Gesellschaft wurde am 10.07.2025 im Zuge eines Registerumzugs zur Yildiz & Brüll Hausverwaltung GmbH in ein anderes Register übertragen.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 21.01.2025.
- Sitz eingetragenRotenburg (Wümme)HRB 40222
- Registergericht eingetragenDer Sitz der Gesellschaft ist nach Rotenburg (Wümme) verlegt (Amtsgericht Walsrode, HRB 212849).HRB 40222
- Vertreter geändertRené BrüllHRB 40222
- Adresse eingetragenRoggenkamp 4b, 27389 HelvesiekHRB 40222
- Rechtsform eingetragenHRB 40222
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Bremen.
- Registergericht
- Amtsgericht Bremen
- Registernummer
- HRB 40222
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Roggenkamp 4b, 27389 HelvesiekStand 21.01.2025
- Gründung
- 18.09.2023
- Tag der letzten Eintragung
- 21.01.20252 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Mietverwaltung von Immobilien, ebenso wie die Immobilienverwaltung. Vermarktung von Immobili- en, Tätigkeiten nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 und 2 GewO.
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 21.01.2025.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, eines liegt für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Mietverwaltung von Immobilien, ebenso wie die Immobilienverwaltung. Vermarktung von Immobili- en, Tätigkeiten nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 und 2 GewO.