Brückeninstitut DREI AG

AktivAG Frankfurt am Main · HRB 90251
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Die Brückeninstitut DREI AG mit Sitz in Frankfurt am Main und Geschäftsanschrift Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main ist unter HRB 90251 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Das Grundkapital beträgt 250.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 14. Februar 2011. Den Vorstand bilden Johannes Christian Dr. Schneider und Anna Elisabeth Donata Dr. Freiin von Preuschen- von Lewinski; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zehn Eintragungen erfolgt, die letzte am 27. Januar 2025.

Letzte Registeränderungen

Zehn Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 27.01.2025.

  • Eintragung im Handelsregister
    Inhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthalten
    HRB 90251
  • Stammkapital eingetragen
    HRB 90251
  • Vertreter eingetragen
    Anna Elisabeth Donata Dr. Freiin von Preuschen- von Lewinski
    HRB 90251
  • Firma eingetragen
    HRB 90251
  • Sitz eingetragen
    HRB 90251

Finanzdaten

Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.

Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.

Registergericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Registernummer
HRB 90251
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Grundkapital
250.000,00 €
Geschäftsanschrift
Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am MainStand 27.01.2025
Gründung
14.02.2011
Tag der letzten Eintragung
27.01.202510 Eintragungen bisher
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist es, gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 bzw. gemäß § 107 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes als…
Branchenklassifikation
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Vertretung

Zwei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.

Vorstand · Frankfurt am Main · Jahrgang 1980
seit 14.11.2023
seit 14.11.2023

Kontrollstruktur

Für die Rechtsform AG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.

Netzwerk

Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.

Weitere Mandate der Vertretung

5
Geschäftsführer · ATS GmbH
seit 2023
Prokura · FKS Fachkraftservice GmbH
seit 2023
Prokura · abacent personalservice GmbH
seit 2023
Geschäftsführer · Anita und Theodor Schneider Verwaltungs GmbH
seit 2023
Geschäftsführer · JoDoMa GmbH
seit 2021

Sanktionsstatus

Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.

Ergebnis gesperrt

Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.

EU-Finanzsanktionsliste
Verordnung (EU) 2580/2001 und Folgeakte
Ergebnis gesperrt
OFAC SDN List
US-Treasury, Specially Designated Nationals
Ergebnis gesperrt
UK HM Treasury
UK Sanctions List
Ergebnis gesperrt
UN Consolidated List
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Ergebnis gesperrt
SECO Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft
Ergebnis gesperrt
PEP & RCA
Politisch exponierte Personen und deren Umfeld
Ergebnis gesperrt

Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.

Dokumente

Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register seit 14.02.2011, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · für diese Gesellschaft nicht vorhanden, Gründung 2011
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
PDF
Nicht verfügbar
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar
Jahresabschluss 2016
Veröffentlicht am 11.08.2017 · PDF

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

Zweck der Gesellschaft ist es, gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 bzw. gemäß § 107 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes als Brückeninstitut und übernehmender Rechtsträger zu fungieren. Soweit die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger erlaubnis-, zulassungs- oder genehmigungspflichtige Geschäfte oder Tätigkeiten vornimmt, wird sie diese erst nach Erlass einer Abwicklungsanordnung, die zur Folge hat, dass die dem übertragenden Rechtsträger erteilte Erlaubnis, Zulassung, oder Genehmigung als dem übernehmenden Rechtsträger als erteilt gilt (§ 119 Absatz 3 Satz 1 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes), bzw. nach endgültiger Erteilung der erforderlichen Erlaubnis, Zulassung oder Genehmigung vornehmen. Im Falle des Betreibens von Bankgeschäften oder des Erbringens von Finanzdienstleistungen im Sinne von § 32 Kreditwesengesetzes wird die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger solche Tätigkeiten nur innerhalb des von der Aufsichtsbehörde mitgeteilten Zeitraumes gemäß § 119 Absatz 3 Satz 2 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes bzw. nach endgültiger Erteilung einer Erlaubnis nach § 32 des Kreditwesengesetzes vornehmen.

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