Die "Brill-Getränke GmbH" mit Sitz in Syke und Geschäftsanschrift Steinackersweg 4, 28857 Syke ist unter HRB 110261 im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode eingetragen. Das Stammkapital beträgt 50.000,00 DEM, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 28. Januar 1981. Die Geschäftsführung liegt bei Holger Brill; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 06.02.2026.
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 110261
- Sitz eingetragenHRB 110261
- Adresse eingetragenSteinackersweg 4, 28857 SykeHRB 110261
- Rechtsform eingetragenHRB 110261
- Vertreter eingetragenHolger BrillHRB 110261
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode.
- Registergericht
- Amtsgericht Walsrode
- Registernummer
- HRB 110261
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 50.000,00 DEM
- Geschäftsanschrift
- Steinackersweg 4, 28857 SykeStand 06.02.2026
- Gründung
- 28.01.1981
- Tag der letzten Eintragung
- 06.02.2026
- Gegenstand
- Groß- und Einzelhandel mit Bier und anderen Getränken. Jede damit zusammenhängende Tätigkeit ist zulässig.
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 06.02.2026.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Groß- und Einzelhandel mit Bier und anderen Getränken. Jede damit zusammenhängende Tätigkeit ist zulässig.
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