Die BRAWO City 1 GmbH mit Geschäftsanschrift Am Mühlengraben 1, 38440 Wolfsburg ist unter HRB 204463 im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig eingetragen. Das Stammkapital beträgt 4.000.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 26. September 2013. Die Geschäftsführung liegt bei Fritz Günter Walter Nehrig und Martin Ferchof; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 13.01.2026.
- Sitz eingetragendie von der Gesellschaft neu zu erwerbenden Vermögensgegenstände vor ihrem Erwerb entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des KAGB bzw., soweit diese in den Anlagebedingungen des SpezialAIF modifiziert worden sind, den Vorgaben der Anlagebedingungen des SpezialAIF bewertet werden, (HRB 204463
- Vertreter gelöschtSusanne GünzelHRB 204463
- Rechtsform eingetragenDie Gesellschafterversammlung vom hat eine Neufassung des gesamten Gesellschaftsvertrages insbesondere in § 3 (zuvor § 2) (Gegenstand) und § 4 (zuvor § 6) (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde § 8 (zuvor § 3) (Geschäftsjahr) geändert sowie eine Berichtigung der Fassung des § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) vorgenommen.HRB 204463
- Vertreter eingetragenFritz Günter Walter NehrigHRB 204463
- Unternehmensgegenstand eingetragenGeändert, nun: Die Gesellschaft ist eine ImmobilienGesellschaft im Sinne §§ 1 Abs. 19 Nr. 22, 234 ff. des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in Verbindung mit den jeweiligen Anlagebedingungen des SpezialAIF. Der alleinige Geschäftszweck der Gesellschaft ist ausschließlich (i) der Erwerb, das Halten, die Bebauung, die Verwaltung, die Vermietung und der Verkauf von solchen Immobilien, die die KVG für Rechnung des SpezialAIF nach den Anlagebedingungen des SpezialAIF auch unmittelbar erwerben darf; (ii) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an anderen ImmobilienGesellschaften im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22, 234 ff. KAGB, die die KVG für Rechnung des SpezialAIF nach den Anlagebedingungen des SpezialAIF auch unmittelbar erwerben darf; (iii) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Gegenständen, die zur Bewirtschaftung der vorgenannten Vermögensgegenstände erforderlich sind (sog. Bewirtschaftungsgegenstände). Darüber hinaus darf die Gesellschaft solche Liquiditätsanlagen halten, die die KVG für Rechnung des SpezialAIF nach den Anlagebedingungen des SpezialAIF auch unmittelbar erwerben darf. Die Gesellschaft beschränkt sich auf Vermögensverwaltung und darf sich nicht an gewerblich tätigen, gewerblich geprägten oder gewerblich infizierten Gesellschaften beteiligen. Die Gesellschaft darf nur solche Tätigkeiten ausüben, die die KVG nach den gesetzlichen Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen des SpezialAIF für den SpezialAlF ausüben darf. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte, Tätigkeiten und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen, insbesondere auch den aufsichtsrechtlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des SpezialAIF zulässig sind, soweit hierdurch die Qualifikation der Gesellschaft als ImmobilienGesellschaft im Sinne des KAGB und des Investmentsteuergesetzes nicht berührt wird. Die Gesellschaft kann dazu im vorstehend beschriebenen Umfang im Inund Ausland andere ImmobilienGesellschaften gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen sowie im Rahmen der sich aus den Anlagebedingungen ergebenden Beschränkungen auch Darlehen im Sinne des § 254 KAGB aufnehmen und Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und 4 KAG (einschließlich Sicherheiten für Darlehen) bestellen, sofern diese mit den Vorgaben des KAG vereinbar sind. Für die Aufnahme von Darlehen und die Belastung von Vermögensgegenständen der Gesellschaft ist die Zustimmung der jeweils für den SpezialAIF bestellten Verwahrstelle erforderlich. Die Gewährung von Darlehen seitens der Gesellschaft an Dritte istmit Ausnahme von Darlehen an andere ImmobilienGesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt istausgeschlossen. Die Gewährung von Darlehen an anderen ImmobilienGesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ist nur dann zulässig, wenn und soweit die jeweilige Darlehensgewährung den gesetzlichen Vorgaben des KAGB in Verbindung mit den Anlagebedingungen des SpezialAIF zulässig ist und den entsprechenden Vorgaben entspricht. Der Gesellschaft sind die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet. Die Gesellschaft hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass (HRB 204463
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig.
- Registergericht
- Amtsgericht Braunschweig
- Registernummer
- HRB 204463
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 4.000.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Am Mühlengraben 1, 38440 WolfsburgStand 13.01.2026
- Gründung
- 26.09.2013
- Tag der letzten Eintragung
- 13.01.2026
- Gegenstand
- Geändert, nun: Die Gesellschaft ist eine ImmobilienGesellschaft im Sinne §§ 1 Abs. 19 Nr. 22, 234 ff. des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in Verbindung mit den jeweiligen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 13.01.2026.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
4Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Geändert, nun: Die Gesellschaft ist eine ImmobilienGesellschaft im Sinne §§ 1 Abs. 19 Nr. 22, 234 ff. des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in Verbindung mit den jeweiligen Anlagebedingungen des SpezialAIF. Der alleinige Geschäftszweck der Gesellschaft ist ausschließlich (i) der Erwerb, das Halten, die Bebauung, die Verwaltung, die Vermietung und der Verkauf von solchen Immobilien, die die KVG für Rechnung des SpezialAIF nach den Anlagebedingungen des SpezialAIF auch unmittelbar erwerben darf; (ii) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an anderen ImmobilienGesellschaften im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22, 234 ff. KAGB, die die KVG für Rechnung des SpezialAIF nach den Anlagebedingungen des SpezialAIF auch unmittelbar erwerben darf; (iii) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Gegenständen, die zur Bewirtschaftung der vorgenannten Vermögensgegenstände erforderlich sind (sog. Bewirtschaftungsgegenstände). Darüber hinaus darf die Gesellschaft solche Liquiditätsanlagen halten, die die KVG für Rechnung des SpezialAIF nach den Anlagebedingungen des SpezialAIF auch unmittelbar erwerben darf. Die Gesellschaft beschränkt sich auf Vermögensverwaltung und darf sich nicht an gewerblich tätigen, gewerblich geprägten oder gewerblich infizierten Gesellschaften beteiligen. Die Gesellschaft darf nur solche Tätigkeiten ausüben, die die KVG nach den gesetzlichen Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen des SpezialAIF für den SpezialAlF ausüben darf. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte, Tätigkeiten und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen, insbesondere auch den aufsichtsrechtlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des SpezialAIF zulässig sind, soweit hierdurch die Qualifikation der Gesellschaft als ImmobilienGesellschaft im Sinne des KAGB und des Investmentsteuergesetzes nicht berührt wird. Die Gesellschaft kann dazu im vorstehend beschriebenen Umfang im Inund Ausland andere ImmobilienGesellschaften gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen sowie im Rahmen der sich aus den Anlagebedingungen ergebenden Beschränkungen auch Darlehen im Sinne des § 254 KAGB aufnehmen und Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und 4 KAG (einschließlich Sicherheiten für Darlehen) bestellen, sofern diese mit den Vorgaben des KAG vereinbar sind. Für die Aufnahme von Darlehen und die Belastung von Vermögensgegenständen der Gesellschaft ist die Zustimmung der jeweils für den SpezialAIF bestellten Verwahrstelle erforderlich. Die Gewährung von Darlehen seitens der Gesellschaft an Dritte istmit Ausnahme von Darlehen an andere ImmobilienGesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt istausgeschlossen. Die Gewährung von Darlehen an anderen ImmobilienGesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ist nur dann zulässig, wenn und soweit die jeweilige Darlehensgewährung den gesetzlichen Vorgaben des KAGB in Verbindung mit den Anlagebedingungen des SpezialAIF zulässig ist und den entsprechenden Vorgaben entspricht. Der Gesellschaft sind die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet. Die Gesellschaft hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass (
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