BRAWO City 1 GmbH

AktivAG Braunschweig · HRB 204463
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Die BRAWO City 1 GmbH mit Geschäftsanschrift Am Mühlengraben 1, 38440 Wolfsburg ist unter HRB 204463 im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig eingetragen. Das Stammkapital beträgt 4.000.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 26. September 2013. Die Geschäftsführung liegt bei Fritz Günter Walter Nehrig und Martin Ferchof; eine Prokura ist nicht eingetragen.

Letzte Registeränderungen

Die letzte Eintragung stammt vom 13.01.2026.

  • Sitz eingetragen
    die von der Gesellschaft neu zu erwerbenden Vermögensgegenstände vor ihrem Erwerb entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des KAGB bzw., soweit diese in den Anlagebedingungen des SpezialAIF modifiziert worden sind, den Vorgaben der Anlagebedingungen des SpezialAIF bewertet werden, (
    HRB 204463
  • Vertreter gelöscht
    Susanne Günzel
    HRB 204463
  • Rechtsform eingetragen
    Die Gesellschafterversammlung vom hat eine Neufassung des gesamten Gesellschaftsvertrages insbesondere in § 3 (zuvor § 2) (Gegenstand) und § 4 (zuvor § 6) (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde § 8 (zuvor § 3) (Geschäftsjahr) geändert sowie eine Berichtigung der Fassung des § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) vorgenommen.
    HRB 204463
  • Vertreter eingetragen
    Fritz Günter Walter Nehrig
    HRB 204463
  • Unternehmensgegenstand eingetragen
    Geändert, nun: Die Gesellschaft ist eine ImmobilienGesellschaft im Sinne §§ 1 Abs. 19 Nr. 22, 234 ff. des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in Verbindung mit den jeweiligen Anlagebedingungen des SpezialAIF. Der alleinige Geschäftszweck der Gesellschaft ist ausschließlich (i) der Erwerb, das Halten, die Bebauung, die Verwaltung, die Vermietung und der Verkauf von solchen Immobilien, die die KVG für Rechnung des SpezialAIF nach den Anlagebedingungen des SpezialAIF auch unmittelbar erwerben darf; (ii) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an anderen ImmobilienGesellschaften im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22, 234 ff. KAGB, die die KVG für Rechnung des SpezialAIF nach den Anlagebedingungen des SpezialAIF auch unmittelbar erwerben darf; (iii) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Gegenständen, die zur Bewirtschaftung der vorgenannten Vermögensgegenstände erforderlich sind (sog. Bewirtschaftungsgegenstände). Darüber hinaus darf die Gesellschaft solche Liquiditätsanlagen halten, die die KVG für Rechnung des SpezialAIF nach den Anlagebedingungen des SpezialAIF auch unmittelbar erwerben darf. Die Gesellschaft beschränkt sich auf Vermögensverwaltung und darf sich nicht an gewerblich tätigen, gewerblich geprägten oder gewerblich infizierten Gesellschaften beteiligen. Die Gesellschaft darf nur solche Tätigkeiten ausüben, die die KVG nach den gesetzlichen Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen des SpezialAIF für den SpezialAlF ausüben darf. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte, Tätigkeiten und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen, insbesondere auch den aufsichtsrechtlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des SpezialAIF zulässig sind, soweit hierdurch die Qualifikation der Gesellschaft als ImmobilienGesellschaft im Sinne des KAGB und des Investmentsteuergesetzes nicht berührt wird. Die Gesellschaft kann dazu im vorstehend beschriebenen Umfang im Inund Ausland andere ImmobilienGesellschaften gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen sowie im Rahmen der sich aus den Anlagebedingungen ergebenden Beschränkungen auch Darlehen im Sinne des § 254 KAGB aufnehmen und Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und 4 KAG (einschließlich Sicherheiten für Darlehen) bestellen, sofern diese mit den Vorgaben des KAG vereinbar sind. Für die Aufnahme von Darlehen und die Belastung von Vermögensgegenständen der Gesellschaft ist die Zustimmung der jeweils für den SpezialAIF bestellten Verwahrstelle erforderlich. Die Gewährung von Darlehen seitens der Gesellschaft an Dritte istmit Ausnahme von Darlehen an andere ImmobilienGesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt istausgeschlossen. Die Gewährung von Darlehen an anderen ImmobilienGesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ist nur dann zulässig, wenn und soweit die jeweilige Darlehensgewährung den gesetzlichen Vorgaben des KAGB in Verbindung mit den Anlagebedingungen des SpezialAIF zulässig ist und den entsprechenden Vorgaben entspricht. Der Gesellschaft sind die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet. Die Gesellschaft hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass (
    HRB 204463

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig.

Registergericht
Amtsgericht Braunschweig
Registernummer
HRB 204463
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
4.000.000,00 €
Geschäftsanschrift
Am Mühlengraben 1, 38440 WolfsburgStand 13.01.2026
Gründung
26.09.2013
Tag der letzten Eintragung
13.01.2026
Gegenstand
Geändert, nun: Die Gesellschaft ist eine ImmobilienGesellschaft im Sinne §§ 1 Abs. 19 Nr. 22, 234 ff. des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in Verbindung mit den jeweiligen…
Branchenklassifikation
WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten

Vertretung

Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 13.01.2026.

Geschäftsführer · Hannover · Jahrgang 1970
seit 13.01.2026
Geschäftsführer · Uder · Jahrgang 1990
seit 13.01.2026

Kontrollstruktur

Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.

Natürliche PersonGesellschaftOhne RegisterDatenlücke
100 %unbekanntBRAWO City 1 GmbHHRB 204463 · dieses UnternehmenVolksbank BRAWO eGGnR 100001 · AG BraunschweigAnteilseigner unbekanntAnteilseigner nicht bekannt

Netzwerk

Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.

Weitere Mandate der Vertretung

4
Geschäftsführer · BraWoPark Business Center I GmbH
seit 2026
Prokura · FOM Invest GmbH
seit 2026
Geschäftsführer · BraWoPark Business Center I GmbH
seit 2026
Prokura · FOM Invest GmbH
seit 2025

Sanktionsstatus

Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.

Ergebnis gesperrt

Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.

EU-Finanzsanktionsliste
Verordnung (EU) 2580/2001 und Folgeakte
Ergebnis gesperrt
OFAC SDN List
US-Treasury, Specially Designated Nationals
Ergebnis gesperrt
UK HM Treasury
UK Sanctions List
Ergebnis gesperrt
UN Consolidated List
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Ergebnis gesperrt
SECO Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft
Ergebnis gesperrt
PEP & RCA
Politisch exponierte Personen und deren Umfeld
Ergebnis gesperrt

Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.

Dokumente

Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register seit 26.09.2013, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · für diese Gesellschaft nicht vorhanden, Gründung 2013
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
Eingereicht 05.07.2024 · PDF
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

Geändert, nun: Die Gesellschaft ist eine ImmobilienGesellschaft im Sinne §§ 1 Abs. 19 Nr. 22, 234 ff. des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in Verbindung mit den jeweiligen Anlagebedingungen des SpezialAIF. Der alleinige Geschäftszweck der Gesellschaft ist ausschließlich (i) der Erwerb, das Halten, die Bebauung, die Verwaltung, die Vermietung und der Verkauf von solchen Immobilien, die die KVG für Rechnung des SpezialAIF nach den Anlagebedingungen des SpezialAIF auch unmittelbar erwerben darf; (ii) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an anderen ImmobilienGesellschaften im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22, 234 ff. KAGB, die die KVG für Rechnung des SpezialAIF nach den Anlagebedingungen des SpezialAIF auch unmittelbar erwerben darf; (iii) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Gegenständen, die zur Bewirtschaftung der vorgenannten Vermögensgegenstände erforderlich sind (sog. Bewirtschaftungsgegenstände). Darüber hinaus darf die Gesellschaft solche Liquiditätsanlagen halten, die die KVG für Rechnung des SpezialAIF nach den Anlagebedingungen des SpezialAIF auch unmittelbar erwerben darf. Die Gesellschaft beschränkt sich auf Vermögensverwaltung und darf sich nicht an gewerblich tätigen, gewerblich geprägten oder gewerblich infizierten Gesellschaften beteiligen. Die Gesellschaft darf nur solche Tätigkeiten ausüben, die die KVG nach den gesetzlichen Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen des SpezialAIF für den SpezialAlF ausüben darf. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte, Tätigkeiten und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen, insbesondere auch den aufsichtsrechtlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des SpezialAIF zulässig sind, soweit hierdurch die Qualifikation der Gesellschaft als ImmobilienGesellschaft im Sinne des KAGB und des Investmentsteuergesetzes nicht berührt wird. Die Gesellschaft kann dazu im vorstehend beschriebenen Umfang im Inund Ausland andere ImmobilienGesellschaften gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen sowie im Rahmen der sich aus den Anlagebedingungen ergebenden Beschränkungen auch Darlehen im Sinne des § 254 KAGB aufnehmen und Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und 4 KAG (einschließlich Sicherheiten für Darlehen) bestellen, sofern diese mit den Vorgaben des KAG vereinbar sind. Für die Aufnahme von Darlehen und die Belastung von Vermögensgegenständen der Gesellschaft ist die Zustimmung der jeweils für den SpezialAIF bestellten Verwahrstelle erforderlich. Die Gewährung von Darlehen seitens der Gesellschaft an Dritte istmit Ausnahme von Darlehen an andere ImmobilienGesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt istausgeschlossen. Die Gewährung von Darlehen an anderen ImmobilienGesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ist nur dann zulässig, wenn und soweit die jeweilige Darlehensgewährung den gesetzlichen Vorgaben des KAGB in Verbindung mit den Anlagebedingungen des SpezialAIF zulässig ist und den entsprechenden Vorgaben entspricht. Der Gesellschaft sind die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet. Die Gesellschaft hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass (

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