Bothe & Jehle Steuerberatung Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

AktivAG Frankfurt am Main · PR 3068
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Die Bothe & Jehle Steuerberatung Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung mit Sitz in Bensheim und Geschäftsanschrift Zweigniederlassung unter gleicher Firma in ist unter PR 3068 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Charlotte Bothe und Timo Jehle; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 27. Januar 2025.

Letzte Registeränderungen

Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 27.01.2025.

  • Eintragung im Handelsregister
    Inhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthalten
    PR 3068
  • Firma eingetragen
    Bothe & Jehle Steuerberatung Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
    PR 3068
  • Rechtsform eingetragen
    PR 3068
  • Sitz eingetragen
    Bensheim Zweigniederlassung unter gleicher Firma in 68199 Mannheim
    PR 3068
  • Vertreter eingetragen
    Charlotte Bothe
    PR 3068

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.

Registergericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Registernummer
PR 3068
Rechtsform
Partnerschaftsgesellschaft
Geschäftsanschrift
Zweigniederlassung unter gleicher Firma inStand 27.01.2025
Tag der letzten Eintragung
27.01.20251 Eintragung bisher
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von…
Branchenklassifikation
WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten

Vertretung

1 Partnerin, ein Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.

Partnerin · Bensheim · Jahrgang 1986
seit 30.11.2023
Partner · Mannheim · Jahrgang 1995
seit 30.11.2023

Kontrollstruktur

Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.

Sanktionsstatus

Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.

Ergebnis gesperrt

Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.

EU-Finanzsanktionsliste
Verordnung (EU) 2580/2001 und Folgeakte
Ergebnis gesperrt
OFAC SDN List
US-Treasury, Specially Designated Nationals
Ergebnis gesperrt
UK HM Treasury
UK Sanctions List
Ergebnis gesperrt
UN Consolidated List
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Ergebnis gesperrt
SECO Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft
Ergebnis gesperrt
PEP & RCA
Politisch exponierte Personen und deren Umfeld
Ergebnis gesperrt

Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.

Dokumente

Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · nicht bei registercheck hinterlegt
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
PDF
Nicht verfügbar
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten eines Steuerberaters gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere: - die Beratung und Vertretung in Steuersachen; - die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; - die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; - die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig; - die Existenzgründungsberatung; - die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; - die gutachterliche Tätigkeit; - die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 StBerG Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Steuerberatungsgesellschaften beteiligen. Die besonderen Pflichten bei der Errichtung, Ausgestaltung und Tätigkeit von Zweigniederlassungen, die sich aus einer Berufsordnung ergeben, sind in deren jeweils geltender Fassung zu beachten.

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