Die Booyaka UG (haftungsbeschränkt) mit Geschäftsanschrift Stockheimer Straße 23, 97638 Mellrichstadt ist unter HRB 6317 im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt eingetragen. Das Stammkapital beträgt 300,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 21. Dezember 2011. Die Geschäftsführung liegt bei Henning Daut; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 6317
- Vertreter eingetragenHenning DautHRB 6317
- Firma eingetragenHRB 6317
- Rechtsform eingetragenHRB 6317
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 6317
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt.
- Registergericht
- Amtsgericht Schweinfurt
- Registernummer
- HRB 6317
- Rechtsform
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Stammkapital
- 300,00 €
- Geschäftsanschrift
- Stockheimer Straße 23, 97638 MellrichstadtStand 28.01.2025
- Gründung
- 21.12.2011
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Verömgensanlagen aller Art im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Verömgensanlagen aller Art im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher erlaubnispflichtiger Geschäfte, insbesondere solcher, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen. Die Gesellschaft darf alle Rechtsgeschäfte tätigen, die der Unterstützung des Unternehmensgegenstands dienen; sie darf auch im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.