Bonitz & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
AktivAG Charlottenburg · PR 740Die Bonitz & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Berlin ist unter PR 740 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Daniel Bonitz und Gerd Bonitz; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 16. November 2011.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 16.11.2011.
- Vertreter eingetragenDaniel BonitzPR 740
- Vertretungsregelung eingetragenJeder Partner vertritt die Gesellschaft allein.PR 740
- Rechtsform eingetragenPR 740
- Sitz eingetragenBerlinPR 740
- Firma eingetragenBonitz & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SteuerberatungsgesellschaftPR 740
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- PR 740
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 16.11.20111 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 Wirtschaftsprüferordnung, § 3…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 16.11.2011.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 Wirtschaftsprüferordnung, § 3 Steuerberatungsgesetz.
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