Die Bogalski + Römer Steuerberater GmbH mit Sitz in Düren und Geschäftsanschrift Gutenbergstraße 12, 52349 Düren ist unter HRB 9682 im Handelsregister des Amtsgerichts Düren eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 2. Februar 2024. Die Geschäftsführung liegt bei Karin Catharina Johanna Margaretha Römer und Michael Herbert Bogalski; ein Prokurist ist eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 26. Januar 2026.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 26.01.2026.
- Prokura eingetragenJörg ThomasHRB 9682
- Prokura geändertJörg ThomasHRB 9682
- Vertretungsregelung eingetragenIst nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.HRB 9682
- Adresse eingetragenGutenbergstraße 12, 52349 DürenHRB 9682
- Vertretungsregelung eingetragenIst nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.HRB 9682
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Düren.
- Registergericht
- Amtsgericht Düren
- Registernummer
- HRB 9682
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Gutenbergstraße 12, 52349 DürenStand 26.01.2026
- Gründung
- 02.02.2024
- Tag der letzten Eintragung
- 26.01.20261 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die Ausübung der für Berufsausübungs-/ Steuerberatungs- gesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, ein Prokurist. Stand der letzten Eintragung: 26.01.2026.
Prokura
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die Ausübung der für Berufsausübungs-/ Steuerberatungs- gesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere: a) die Beratung und Vertretung in Steuersachen; b)die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; c)die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; d) die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig, e)die Existenzgründungsberatung; f)die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne; g) die gutachterliche Tätigkeit; h) die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten; i) die treuhänderische Tätigkeit. Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steu-erberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte. Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten des auf ihren Gegenstand anzuwendenden Berufsrechts nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen.
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