BMG Braun Moser Graf PartG mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

AktivAG München · PR 2197
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Die BMG Braun Moser Graf PartG mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in München ist unter PR 2197 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Thomas Graf und Johannes Julius Moser; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 21. Januar 2022.

Letzte Registeränderungen

Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 21.01.2022.

  • Firma eingetragen
    PR 2197
  • Rechtsform eingetragen
    PR 2197
  • Unternehmensgegenstand eingetragen
    PR 2197
  • Vertreter geändert
    Thomas Graf
    PR 2197
  • Vertreter geändert
    Johannes Julius Moser
    PR 2197

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.

Registergericht
Amtsgericht München
Registernummer
PR 2197
Rechtsform
Partnerschaftsgesellschaft
Tag der letzten Eintragung
21.01.20224 Eintragungen bisher
Gegenstand
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen…
Branchenklassifikation
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Vertretung

Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 21.01.2022.

Partner · München · Jahrgang 1987
seit 23.06.2021
Partner · München · Jahrgang 1987
seit 23.06.2021

Kontrollstruktur

Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.

Netzwerk

Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.

Weitere Mandate der Vertretung

2
Geschäftsführer · BMG Steuerberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
seit 2022
Geschäftsführer · BMG Steuerberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
seit 2022

Sanktionsstatus

Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.

Ergebnis gesperrt

Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.

EU-Finanzsanktionsliste
Verordnung (EU) 2580/2001 und Folgeakte
Ergebnis gesperrt
OFAC SDN List
US-Treasury, Specially Designated Nationals
Ergebnis gesperrt
UK HM Treasury
UK Sanctions List
Ergebnis gesperrt
UN Consolidated List
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Ergebnis gesperrt
SECO Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft
Ergebnis gesperrt
PEP & RCA
Politisch exponierte Personen und deren Umfeld
Ergebnis gesperrt

Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.

Dokumente

Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · nicht bei registercheck hinterlegt
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
PDF
Nicht verfügbar
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie die gesetzlichen und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 2 WPO, einschließlich der Treuhandtätigkeit. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Partnerschaft ist berechtigt, sich an Partnerschaften ähnlicher Art zu beteiligten oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 34 Abs. 2 StBerG, §§ 3 Abs. 3, 47 WPO).

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