Die BIQ Business- und Innovationspark Quakenbrück GmbH mit Sitz in Quakenbrück und Geschäftsanschrift Markt 1, 49610 Quakenbrück ist unter HRB 208246 im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 12. März 2014. Die Geschäftsführung liegt bei Steffen Kesse; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 8. Januar 2026.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 08.01.2026.
- Vertreter gelöschtFranz-Georg GramannHRB 208246
- Vertreter eingetragenSteffen KesseHRB 208246
- Rechtsform eingetragenDie Gesellschafterversammlung vom hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Einlagen), § 5 (Verfügung über Geschäftsanteile), § 11 (Aufsichtsrat) und § 15 (Beschränkte Nachschusspflicht/ Verlustabdeckung) beschlossen.HRB 208246
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 208246
- Stammkapital eingetragenHRB 208246
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück.
- Registergericht
- Amtsgericht Osnabrück
- Registernummer
- HRB 208246
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Markt 1, 49610 QuakenbrückStand 08.01.2026
- Gründung
- 12.03.2014
- Tag der letzten Eintragung
- 08.01.20262 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- (1) der Bau und der Betrieb eines Innovations- und Gründerzentrums in Quakenbrück. (2) Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens, Wachstumspotenziale aus dem Bereich der…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 08.01.2026.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) der Bau und der Betrieb eines Innovations- und Gründerzentrums in Quakenbrück. (2) Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens, Wachstumspotenziale aus dem Bereich der Lebensmitteltechnik und den Hochschulen der Region nutzbar zu machen, die Innovationsfähigkeit der Unternehmen in der Samtgemeinde Artland zu unterstützen, Forschungs- und Entwicklungsprojekte zwischen Unternehmen der Bioökonomie und der Lebensmittelbranche und Hochschulen zu unterstützen, innovative und technologieorientierte Ausgründungen im Bereich der Bioökonomie und der Lebensmitteltechnik und entsprechende Gründungsvorhaben zu unterstützen. (3) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Gesellschaft berechtigt, im Rahmen des Gesellschaftsvertrages alle Maßnahmen zu ergreifen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen, unter anderem Grundstücke zu erwerben, zu verpachten oder zu veräußern. (4) Die eigenständige Wirtschaftsförderung der Samtgemeinde Artland/Stadt Quakenbrück und des Landkreises Osnabrück bleibt unberührt. (5) Die Aufgaben der Gesellschaft stellen Dienstleistungen von allgemein wirtschaftlichem Interesse (DAWI) der Samtgemeinde Artland und des Landkreises Osnabrück dar, da diese übernommenen defizitären Aufgaben der Daseinsvorsorge der regionalen Wirtschaftsförderung und lokalen Stadtentwicklung dienen. (6) Die Gesellschafter Samtgemeinde Artland und Landkreis Osnabrück werden jeweils einen Betrauungsakt auf Basis des Beschlusses 2012/21/EU vom 20.12.2011 der EU-Kommission für die Gesellschaft erlassen, sofern die Gesellschaft absehbar die Grenze der De-Minimis-Verordnung vom 29.04.2012 (Mitteilung 2012/C8/04) in einem Drei-Jahres-Zeitraum überschreitet. Eine Prüfung der Einhaltung dieser Grenze ist mit jedem Jahresabschluss der Gesellschaft vorzunehmen und der Gesellschafterversammlung durch die Geschäftsführung vorzulegen.
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