BILLE PARTNER Steuerberatungsgesellschaft Blanchard & Fehrs PartG mbB
AktivAG Hamburg · PR 1027Die BILLE PARTNER Steuerberatungsgesellschaft Blanchard & Fehrs PartG mbB ist unter PR 1027 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Stefanie Blanchard und Corinna Fehrs; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 24. September 2015.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 24.09.2015.
- Rechtsform eingetragenPR 1027
- Firma eingetragenPR 1027
- Vertreter eingetragenStefanie BlanchardPR 1027
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1027
- Vertreter eingetragenCorinna FehrsPR 1027
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Hamburg
- Registernummer
- PR 1027
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 24.09.20151 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 24.09.2015.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
Ähnliche Unternehmen
Unternehmen mit ähnlichem Unternehmensgegenstand.