Die taxnovis Wirtschaftsprüfer + Steuerberater PartGmbB mit Sitz in Buchholz ist unter PR 201498 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Hille Hildegard Martens, Hille Hildegard Martens, Timo Biebert und 5 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 06.02.2026.
- Rechtsform eingetragenPR 201498
- Sitz eingetragenPR 201498
- Vertreter eingetragenHille Hildegard MartensPR 201498
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 201498
- Firma eingetragenName geändert, nun: taxnovis Wirtschaftsprüfer + Steuerberater PartGmbBPR 201498
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hannover.
- Registergericht
- Amtsgericht Hannover
- Registernummer
- PR 201498
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 06.02.2026
- Gegenstand
- Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Acht Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 06.02.2026.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
7Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i. V. m. § 43a Abs. 2 WPO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers oder des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.