BEYER WEITBRECHT STOTZ + PARTNER FREIE ARCHITEKTEN MBB
In LiquidationAG Stuttgart · PR 123Die BEYER WEITBRECHT STOTZ + PARTNER FREIE ARCHITEKTEN MBB ist unter PR 123 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Serjoscha Kuzuhara, Bastian Sonntag und Hans-Georg Stotz; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind fünf Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Fünf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 123
- Vertreter eingetragenHans-Georg StotzPR 123
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenPR 123
- Vertreter eingetragenSerjoscha KuzuharaPR 123
- Firma eingetragenPR 123
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart.
- Registergericht
- Amtsgericht Stuttgart
- Registernummer
- PR 123
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20255 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinsame Berufsausübung als freier Architekt in Form der jeweils gesetzlich und berufsrechtlich für Architekten zugelassenen Tätigkeit. Zulässig sind alle damit…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Liquidatoren, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaftsgesellschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinsame Berufsausübung als freier Architekt in Form der jeweils gesetzlich und berufsrechtlich für Architekten zugelassenen Tätigkeit. Zulässig sind alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, auch im Rahmen von Treuhandverhältnissen usw., soweit dies nach gesetzlichen oder berufsrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeit sind ausgeschlossen.
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