Die Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser mit Geschäftsanschrift An der Steingrube 1 - 3, 31582 Nienburg/Weser ist unter HRA 200993 im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode eingetragen. Den Vorstand bildet Arne Henrik Meyer; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 20. Juni 2016.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 20.06.2016.
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 200993
- Vertreter eingetragenArne Henrik MeyerHRA 200993
- Firma eingetragenHRA 200993
- Rechtsform eingetragenHRA 200993
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode.
- Registergericht
- Amtsgericht Walsrode
- Registernummer
- HRA 200993
- Geschäftsanschrift
- An der Steingrube 1 - 3, 31582 Nienburg/WeserStand 20.06.2016
- Tag der letzten Eintragung
- 20.06.20164 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- 1) Aufgaben der Anstalt ist die Sammlung, der Transport, die Verwertung, die Entsorgung, die Beseitigung von Abfällen und Wertstoffen, die Behandlung von Abfällen sowie die…
Vertretung
Ein Vorstand, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 20.06.2016.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Beteiligungen und Töchter
1Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
1) Aufgaben der Anstalt ist die Sammlung, der Transport, die Verwertung, die Entsorgung, die Beseitigung von Abfällen und Wertstoffen, die Behandlung von Abfällen sowie die Durchführung von abfallwirtschaftlichen Aufgaben auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW/AbfG) und des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) sowie hierauf beruhender Rechtsvorschriften und die Aufgaben des staatlich anerkannten Labors. Zu diesen Aufgaben gehören auch die vom Landkreis Nienburg/Weser betriebenen Abfallentsorgungsanlagen, die sich in der Stillegungs- bzw. Nachsorgephase befinden. Sie ist dabei dem öffentlichen Zweck verpflichtet. Der Landkreis Nienburg überträgt der Anstalt seine ihm gemäß § 13 Abs. 1 und § 15 Abs. 1 KrW-/AbfG obliegende Entsorgungspflicht für angefallene und überlassene Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Verwertung/Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen zur Wahrnehmung in eigenem Namen und in eigener Verantwortung (§ 113 c NGO). Die Anstalt hat die zu diesem Zwecke notwendigen Anlagen vorzuhalten, zu planen, zu bauen und zu betreiben und entsprechende vertragliche Regelungen mit Drittanlagen/Dritten oder entsprechenden Kooperationen zu treffen. Ferner kann die Anstalt weitere Tätigkeiten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung stehen. 2) Die Anstalt ist darüber hinaus zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Anstaltszweck gefördert wird. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen und sich an ihnen beteiligen sowie Mitgliedschaften in Zweckverbänden und Vereinen begründen oder durch Zweckvereinbarungen Aufgaben für Andere bzw. gemeinsam wahrnehmen. 3) Die Anstalt kann Beschäftigte einstellen, eingruppieren und entlassen. Die Anstalt hat gemäß § 113 f NGO die Dienstherrenfähigkeit. Sie kann Beamte ernennen, versetzen, abordnen, befördern und entlassen. Der Vorstand übt die Funktion des Dienstvorgesetzten aus, der Verwaltungsrat die des höheren Dienstvorgesetzten sowie die der obersten Dienstbehörde.