Berufsausübungsgemeinschaft Dr. Margit Reichel Dr. Robert Gehrmann Fachärzte für Diagnostische Radiologie Partnerschaft
AktivAG Charlottenburg · PR 1696Die Berufsausübungsgemeinschaft Dr. Margit Reichel Dr. Robert Gehrmann Fachärzte für Diagnostische Radiologie Partnerschaft ist unter PR 1696 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Robert Gehrmann und Margit Reichel; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 19. Oktober 2022.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 19.10.2022.
- Rechtsform eingetragenPR 1696
- Firma eingetragenPR 1696
- Vertreter eingetragenRobert GehrmannPR 1696
- Vertreter eingetragenMargit ReichelPR 1696
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1696
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- PR 1696
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 19.10.20221 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die gemeinsame vertragsärztliche und privatärztliche Berufsausübung als Berufsübungsgemeinschaft gemäß § 33 Abs. 2 ÄrzteZV als Fachärzte für Diagnostische Radiologie.
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 19.10.2022.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinsame vertragsärztliche und privatärztliche Berufsausübung als Berufsübungsgemeinschaft gemäß § 33 Abs. 2 ÄrzteZV als Fachärzte für Diagnostische Radiologie.
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