Benzinger-Kuhl & Partner Rechtsanwältin und Steuerberater PartGmbB
AktivAG Fürth · PR 28Die Benzinger-Kuhl & Partner Rechtsanwältin und Steuerberater PartGmbB mit Sitz in Fürth ist unter PR 28 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Fürth eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Irina Benzinger-Kuhl und Michael Kuhl; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 28
- Vertreter eingetragenMichael KuhlPR 28
- Vertreter eingetragenIrina Benzinger-KuhlPR 28
- Rechtsform eingetragenPR 28
- Firma eingetragenPR 28
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Fürth.
- Registergericht
- Amtsgericht Fürth
- Registernummer
- PR 28
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20252 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinsame Berufsausübung der Partner in ihren jeweiligen Berufen. Die Partnerschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, welche den…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinsame Berufsausübung der Partner in ihren jeweiligen Berufen. Die Partnerschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, welche den Gegenstand der Partnerschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind, soweit sie nach dem Rechtsberatungsgesetz, dem Steuerberatungsgesetz und der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer sowie der Rechtsanwälte zulässig sind. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeit sind der Partnerschaft untersagt.
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