Die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist unter HRB 19688 im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund eingetragen. Das Grundkapital beträgt 6.500.000,00 €. Den Vorstand bilden Dirk Rosenbaum, Christian Dyckerhoff, Holger Otte und 9 weitere; 407 Prokuristen sind eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 19688
- Registergericht eingetragenDie Eintragungen zu dieser Zweigniederlassung werden ab dem 01.01.2007 nur noch bei dem Gericht der Hauptniederlassung/des Sitzes geführt. Dieses Registerblatt ist gemäß Artikel 61 Absatz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch von Amts wegen geschlossen.HRB 19688
- Prokura eingetragenKatja Alexandra Hannelore ImmesHRB 19688
- Prokura geändertTim JuskowiakHRB 19688
- Prokura geändertArmin HeßlerHRB 19688
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund.
- Registergericht
- Amtsgericht Dortmund
- Registernummer
- HRB 19688
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft
- Grundkapital
- 6.500.000,00 €
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.2025
- Gegenstand
- Die wirtschaftliche und steuerliche Beratung sowie die Prüfung von Unternehmungen und Einrichtungen aller Art, insbesondere die gesetzliche Abschlußprüfung; ferner jede Art von…
Vertretung
Zwölf Vorstände, 407 Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Prokura
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Vier liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die wirtschaftliche und steuerliche Beratung sowie die Prüfung von Unternehmungen und Einrichtungen aller Art, insbesondere die gesetzliche Abschlußprüfung; ferner jede Art von Tätigkeit, die mit der Sicherung von Kapitalien und Krediten, insbesondere mit der Sicherung ausländischer WarenKredite für deutsche Unternehmungen im Zusammenhang steht; schließlich die Durchführung aller sonstigen treuhänderischen Aufgaben, insbesondere, soweit sie mit der Verwaltung von Vermögen in Verbindung stehen. Abgesehen von den Geschäften zur Belegung des eigenen Kapitals der Gesellschaft sind Geschäfte ausgeschlossen, die mit einem anderen Risiko als der Haftung für ordnungsgemäße Erfüllung der übernommenen Aufgaben verbunden sind.